8 Punkte in Flensburg – Was nun?

Nicht selten zählen Fahrer eines Dienstwagens zu den Autofahrern, die auf der Autobahn gerne mal Vollgas geben und dabei dann geblitzt werden oder in eine Abstandskontrolle geraten. Schnell sind dann im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg 8 Punkte „voll gemacht“, und muss damit rechnen, eine Weile zum Fußgänger zu werden.

Warum gibt es Punkte in Flensburg? Das Punktesystem hat (nach heutiger Rechtsauffassung) den Zweck, dazu beizutragen, die Allgemeinheit der Verkehrsteilnehmer vor Personen zu schützen, die nicht geeignet sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. Solche Personen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie die Regeln des Straßenverkehrs missachten, erhalten dafür Punkte, und werden, wenn sie 8 Punkte erreicht haben, dadurch „aus dem Verkehr gezogen“, dass ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies ist etwas anderes als ein vorübergehendes Fahrverbot, das man auch vorher, etwa durch einen Rotlichtverstoß, bekommen kann.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis? Ein Fahrverbot kann bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt werden und besteht darin, dass man den Führerschein (also nur das Kärtchen) für einige Wochen abgibt, und so lange kein Fahrzeug führen darf. Ein Fahrerlaubnisentzug bedeutet, dass die grundsätzliche Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen, erlischt. Um sie wieder zu erlangen, muss man, nach Ablauf einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten wieder von vorne anfangen, indem man einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellt. Dieser ist meistens an die Absolvierung einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) gebunden.

Wann bekommt man Punkte in Flensburg? Wenn man im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit 60 € Bußgeld (oder mehr) geahndet wird (wie z.B. Einen Rotlichtverstoß, oder eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung), erhält man zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister. Früher konnte man dort 18 Punkte sammeln, bevor der Verlust der Fahrerlaubnis drohte, heute sind es nur noch 8. Nach 5 Punkten erhält man eine „Ermahnung“, und nach 6 bzw. 7 Punkten eine „Verwarnung“, in der man auch darauf hingewiesen wird, dass man bei einem weiteren Verstoß den Führerschein los ist.

Wie verliert man Punkte in Flensburg? Diese Punkte können allerdings auch wieder verfallen, wenn man sich lange genug nichts mehr zu schulden hat kommen lassen: Der erste Punkt verfällt nach zweieinhalb Jahren. Wenn man bis dahin nicht mehr auffällig geworden ist, wird er gelöscht. Zwei Punkte (bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr) werden nach 5 Jahren gelöscht. Man kann auch, so lange man nicht mehr als 5 Punkte gesammelt hat, diese wieder abbauen, in dem man an einem Fahreignungsseminar teilnimmt. Absolviert man dieses erfolgreich, wird ein Punkt erlassen.

Gibt es eine Möglichkeit, nach 8 Punkten in Flensburg trotzdem die Fahrerlaubnis zu behalten? Tatsächlich hat es schon Ausnahmefälle gegeben, bei denen dem Betreffenden die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden durfte. So sind Fälle vorgekommen, in denen gemäß § 4 Abs.6 StVG der Punktestand von 8 auf 7 zurückgestuft werden musste, da die vorhergehenden gesetzlich vorgesehenen Verwarnungen ausgeblieben waren. Ähnliches gilt in Fällen, in denen vor Gericht bewiesen werden kann, dass die Vergabe des achten Punktes ungerechtfertigt war. Des weiteren gilt, dass ein früherer Punktestand dem Verkehrssünder nicht mehr zur Last gelegt werden kann, nachdem er verfallen ist. Dies ist jedoch schwieriges Terrain, und es gibt auch gegenteilig lautende Gerichtsurteile.

Was soll ich tun, wenn ich 8 Punkte in Flensburg habe? Wenn Sie sicher sind, nachweisen zu können, dass Sie einen Punkt unrechtmäßig erhalten haben, oder wenn Sie keine Verwarnung erhalten haben und der drohende Fahrerlaubnisentzug für Sie quasi aus dem Nichts gekommen ist, haben Sie unter Umständen eine Chance, Ihren Führerschein zu behalten. Quelle: www.anwalt.de, RA Dr. Matthias Brauer LL.M. / DMM