Abschreibungsmöglichen für elektrische Firmenwagen verbessern

„Das Elektromobilitätsgesetz sorgt dafür, dass E-Fahrzeuge einheitlich gekennzeichnet und damit im Straßenverkehr sichtbar werden. Zudem bietet es Kunden, die sich für ein elektrisch angetriebenes Auto entscheiden, attraktive Vorteile“, betonte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), anlässlich des Beschlusses des Deutschen Bundestags zum Elektromobilitätsgesetz.

So könnten die Öffnung von Busspuren und kostenlose Parkräume in den Innenstädten potenzielle Käufer überzeugen. „Wichtig ist, dass Bund, Länder, Städte und Gemeinden die beschlossenen Maßnahmen koordiniert umsetzen, damit die Anreize bundesweit gelten. Damit die Elektromobilität aber richtig Fahrt aufnimmt, müssen rasch weitere Maßnahmen folgen“, unterstrich Wissmann.

Zwar ist in keinem anderen Land die Auswahl an Elektrofahrzeugen so groß wie in Deutschland (bis Ende 2015 werden 29 Serienmodelle deutscher Hersteller auf dem Markt sein) dennoch ist Deutschland mit einem beschämenden winzigen Anteil kein Leitmarkt. 2014 wurden lächerliche 13.118 Pkw mit Stecker zugelassen, das sind 0,4 % vom Gesamtmarkt. „Öffentliche Markteinführungsimpulse sind nötig“, sagte der VDA-Präsident. Dabei sollten Öffentliche Hand und private Unternehmen bei der Ausstattung ihrer Firmenwagenflotten mit gutem Beispiel vorangehen. Zudem seien intelligente Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die Autos mit alternativem Antrieb anschaffen, nötig.

Die Kosten sollten sich im ersten Jahr zu 50 % von der Steuer absetzen lassen, so die Empfehlung der Nationalen Plattform Elektromobilität. Den Nachteilsausgleich auf der Nutzerseite bei Firmenwagen gibt es ja bereits. Wissmann weiter: „Abschreibungsmodelle haben einen entscheidenden Vorteil: Sie sind für den Staat auf lange Sicht ohne Einnahmeausfall. Hier sollte die Politik zuerst ansetzen. Denn gerade im gewerblichen Bereich, der gut zwei Drittel des deutschen Neuwagenmarktes ausmacht, können Elektrofahrzeuge besonders sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt werden.“ Quelle: VDA / NF