Ärgernis eingestelle Bahnverkehre

Die Deutsche Bahn wird infolge des Klimawandels und der damit einhergehenden Orkane immer öfter bei ihren Aufgaben als Logistik-/Transportunternehmen beeinträchtigt. Geschäftsreisende und alle anderen Fahrgäste können ein Lied von teils massiven Verspätungen und mitunter stunden- oder gar tagelangen Zugausfällen singen. Erst jüngst stellte die DB den kompletten Fernverkehr ein. Nun will die Bundesnetzagentur tätig werden.

Seit dem Sommer 2016 haben zahlreiche Stürme zu Beschränkungen des Eisenbahnverkehrs in Deutschland geführt: Am 08. November 2016 hatte „überraschend“ Nassschnee zahllose Bäume in Norddeutschland umgestürzt und das Netz lahmgelegt. Am 22. Juni 2017 war erneut der Norden Schauplatz eines massiven Sturms, der den Schienenverkehr komplett zum Erliegen brachte. Am 05. und 06. Oktober 2017 hielt das Sturmtief Xavier ganz Nord- und Ostdeutschland im Ausnahmezustand, am 29. Oktober folgte Sturm Herwart, wiederum gefolgt vom Tief „Burglind“ mit dem Schwerpunkt in Süddeutschland am 04. Januar 2018 und zuletzt „Friederike“ am 18. Januar 2018.

Immer häufiger, so der Eindruck vieler Wettbewerbsbahnen, wird der Betrieb des Schienenverkehrs deutschlandweit flächendeckend eingestellt. Kein Zweifel: die Sicherheit im Schienenverkehr ist das höchste Gut. Allerdings stellen sich immer mehr Bahnunternehmen die Frage, ob aus Gründen der Sicherheit so lange und umfassend der Zugang zur Schieneninfrastruktur gesperrt werden muss, wie das zuletzt immer wieder geschah.

Gespräche mit der DB Netz AG haben dazu auch mangels belastbarer Zahlen und Informationen sowie uneinheitlicher Erfahrungen in verschiedenen Regionen Deutschlands kein klares Bild schaffen können. Klar ist aber, dass der Schienenverkehr durch jeden neuen Sturm immer weiter geschädigt wird – wirtschaftlich und beim Kundenimage. Prävention und Schadensbeseitigung müssen daher höchste Priorität genießen. Die Wettbewerbsbahnen haben nun die Bundesnetzagentur um eine behördliche Überprüfung gebeten, unter anderem zur Frage, ob die DB Netz AG genügend Kapazitäten im Krisenfall mobilisieren kann, um den gesetzlich gesicherten Netzzugang zu gewährleisten. Quelle: Bundesnetzagentur / DMM