Also doch: NIKI-Verfahren in Österreich

Wie nicht anders zu erwarten muss das Insolvenzverfahren betreffend die Ex-Airberlin-Tochter NIKI in Österreich behandelt werden. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte eigenmächtig und ohne Rechtsgrundlage das Verfahren an sich gezogen (DMM berichtete).

Nun hoch am Montag, 08. Januar 2018, die Zivilkammer 84 des Landgerichtes Berlin den Beschluss des Amtsgerichtes Charlottenburg auf. Hatte die erste Instanz (das AG) eine Beschwerde des Fluggastrechte-Portals FairPlane gegen die Durchführung des Insolvenzverfahrens in Deutschland noch abgewiesen, so konnte das Landgericht jetzt nicht anders als festzustellen, dass die internationale Zuständigkeit nicht in Deutschland, sondern in Österreich liegt. NIKI hat seinen offiziellen Firmensitz in Wien.

Konsequenz ist, dass das Konkursverfahren über NIKI in Österreich stattfinden muss. FairPlane hatte bereits einen solchen Insolvenzantrag am Landesgericht Korneuburg eingebracht (DMM berichtete). Dort fand jetzt auch die erste Prüftagsatzung statt.

Mit der Entscheidung des LG Berlin ist auch der Airberlin- und NIKI-Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther seinen Job als „Verkäufer und Anbieter“ NIKI’s los. An seiner Stelle muss ein österreichischer Kollege gemeinsam mit dem Gläubigerausschuss den in Berlin beschlossenen Verkauf von großen Teilen NIKI’s an die britisch-spanische Holding IAG nochmals prüfen. Wie DMM berichtete, will die IAG ihren überaus preiswerten Neuzuggang (die IAG will nur 36,5 Mio. Euro bezahlen) in ihren spanischen Billigflieger Vueling integrieren. Wird der Verkauf durchgewunken, fällt NIKI an die IAG. Andernfalls muss das Verkaufsverfahren erneut aufgerollt werden, was unter Umständen so ausgehen kann, dass NIK abgewickelt wird und kein Geld fließen wird, was wiederum den Steuerzahler teuer zu stehen kommen wird.

Das Landgericht Berlin konnte nicht nachvollziehen, dass Airberlin angeblich die maßgebliche Steuerung NIKIs betrieben haben soll. Auch nicht, dass NIKI zuletzt in Deutschland wesentlich höhere Umsätze machte als in Österreich. Außerdem unterhielt der österreichische Carrier Büros in Berlin und an seinem Hauptsitz in Wien. In der Donaumetropole wurde zudem die Finanzbuchhaltung geführt, außerdem hat NIKI eine österreichische Betriebsgenehmigung sowie das Luftverkehrsbetreiberzeugnis der Austro Control. Quelle: LG Berlin / Kurier / DMM