Bei Flugreisen zu beachten

Entlang der gesamten Reisekette gibt es ein engmaschiges Netz von pandemiebedingten Sicherheitsanforderungen und Kontrollpflichten. Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland und in vielen touristischen Zielländern aktuell niedrig ist, gelten für die Einreise nach Deutschland auf dem Luftweg weiter strenge Vorsichts- und Hygienemaßnahmen. Insbesondere für die Einreise aus Virusvariantengebieten gibt es sehr scharfe Regelungen, um zu verhindern, dass sich Virusmutationen wie die Deltavariante in Deutschland stärker verbreiten.

Fluggesellschaften, Flughäfen und Reiseveranstalter setzen die Hygienekonzepte konsequent um und erfüllen vorschriftsgemäß und gewissenhaft die ihnen auferlegten Informations- und Kontrollpflichten. Was die Reisenden, Touristen wie Business Traveller, für eine möglichst reibungslose An- und Abreise beachten sollten, ist im Folgenden aufbereitet.

Was gilt für Flugreisen ab Deutschland? Die Reisenden sollten die umfangreichen Informationsangebote wahrnehmen und vorab prüfen, welche Einreisebedingungen im Zielland gelten und was bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten ist. Bei Reisen von Deutschland in andere Staaten werden die Regelungen vom jeweiligen Zielland erlassen. Diese Regelungen sind unterschiedlich, die überwiegende Mehrzahl der Staaten verlangt jedoch die Vorlage eines Negativtests, Impfnachweises oder Genesenen-Nachweises. In einigen Staaten ist darüber hinaus vorab eine Einreiseanmeldung via Internet oder die Installierung von bestimmten Smartphone-Apps erforderlich. Umfangreiche Informationen zu den Anforderungen der Zielländer finden sich auf der Website des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de).

Reisende, die vor Antritt der Reise Covid-19-Symptome entwickeln oder positiv auf Covid-19 getestet werden, dürfen die Reise nicht antreten und sollten unverzüglich einen Arzt oder eine Ärztin kontaktieren. Die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bieten derzeit Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten an.

Für den Fall, dass sich der von den deutschen Behörden bestimmte Risikostatus eines Ziellandes kurzfristig ändert, kann ebenfalls von den derzeit geltenden Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden. Hierzu sollten sich Touristen an den jeweiligen Reiseveranstalter wenden, Geschäftsreisende an ihr Geschäftsreisebüro.

Was gilt für die Rückreise nach Deutschland? Für den Luftverkehr hat der Gesetzgeber geregelt, dass vor Betreten eines Flugzeugs nach Deutschland ein Negativtest, Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis vorgelegt werden muss, um das Eintragsrisiko nach Deutschland zu minimieren. Dies gilt unabhängig davon, ob das Land von den deutschen Behörden als Nicht-Risikogebiet, einfaches Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet klassifiziert ist. Bei der Einreise aus einfachen Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten ist zusätzlich online die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) auszufüllen. Der aktuelle Risikostatus des Reiselandes kann tagesaktuell auf der Website des RKI überprüft werden.

Besonders strikte Vorgaben gelten für Flüge aus Virusvariantengebieten nach Deutschland: In diesem Fall dürfen die Fluggesellschaften nur deutsche Staatsbürger und Menschen mit vergleichbarem Aufenthaltsstatus in Deutschland transportieren. Für alle anderen Menschen gilt ein Beförderungsverbot. Vor Abreise aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland muss ein negativer Test vorgelegt werden, und zwar auch von geimpften und genesenen Reisenden. Zudem muss die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausgefüllt werden. Beides wird von den Fluggesellschaften vor dem Abflug nach Deutschland kontrolliert. Nach Ankunft in Deutschland aus einem Virusvariantengebiet gilt eine 14-tägige Quarantäne – auch für Genesene und vollständig Geimpfte. Eine vorzeitige Freitestung ist in diesem Fall nicht möglich.

Bereits vor Antritt der Reise sollten die Reisenden Vorbereitungen treffen: Falls erforderlich, sollten sie die notwendigen Tests im gebotenen Zeitraum durchführen. Zudem sollten sie prüfen, ob für das Zielland eine Online-Einreiseanmeldung oder die Installation einer bestimmten Smartphone-App notwendig ist.

  • In Deutschland können Gesundheitsnachweise über Impfung, Genesung oder Negativtest in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App digital hinterlegt werden.
  • Alternativ können weiterhin auch analoge Nachweise verwendet werden. Da erst ab Mitte August vorgeschrieben ist, dass die digitalen Zertifikate EU-weit anerkannt werden, sollte bis dahin überprüft werden, ob das Zielland die deutschen Nachweise anerkennt und gegebenenfalls auch die analogen Dokumente mitgeführt werden. 

Während der Reise sollten die erforderlichen Dokumente und Nachweise stets griffbereit sein und entsprechend verstaut werden. Dort wo es Angebote gibt, bereits vorab online einzuchecken und dabei die notwendigen Dokumente bei der Fluggesellschaft hochzuladen, sollten die Passagiere diese Angebote möglichst wahrnehmen, um sich selbst die Reise so stressfrei wie möglich zu gestalten. An einigen Flughäfen ist es auch möglich, schon am Vorabend einzuchecken und das Reisegepäck aufzugeben.

Welche Vorsichts- und Hygienemaßnahmen gelten bei Flugreisen? Für Flugreisen gelten weitreichende Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen, die mit den nationalen und internationalen Behörden abgestimmt sind: Flugzeuge verfügen über ein Belüftungssystem, das für einen permanenten Luftaustausch sorgt. Alle drei Minuten wird die Luft komplett ausgetauscht. Horizontale Luftströmungen werden dabei minimiert, denn die Luftströmung an Bord verläuft hauptsächlich von oben nach unten. Die Flugzeuge sind mit HEPA-Filtern (High Efficiency Particulate Air) ausgestattet. Diese reinigen die Rezirkulations-Luft vor dem Einleiten in die Kabine zu einem hohen Prozentsatz von Viren, Bakterien, Pilzen und Staub. Das reduziert das Risiko, dass sich Viren im Flugzeug verteilen, auf ein Minimum.

Zusätzliche Sicherheit im Nahbereich schafft die Pflicht, an Bord der Flugzeuge eine medizinische Maske zu tragen. Auch an den Flughäfen gilt für Passagiere und andere Gäste, dass durchgehend eine medizinische Maske zu tragen ist. Quelle: BDL / DRV / DMM