Bundesrat setzt erstes winziges Zeichen

Der VDIK begrüßt den Beschluss des Bundesrats, einen Gesetzesentwurf zur Sonderabschreibung für gewerbliche Käufer von Elektrofahrzeugen und Ladevorrichtungen für alle Anschaffungen ab dem Jahr 2015 einzubringen. Darüber hinaus soll es in den Jahren 2015 bis 2019 eine Steuerbefreiung für das von Arbeitgebern gewährte kostenfreie oder verbilligte Aufladen privater Elektroautos geben.

Die Bundesregierung tut im Grunde genpommen überhaupt nichts, um Elektromobilität in Deutschland zu fördern. Der Blick in anderen Länder Europas oder auch in die USA, die in Sachen E-Mobilität Deutschland schon um Lichtjahre voraus sind, lässt erahnen, dass es mit der vollmundigen Ankündgung Berlins wohl nichts werden wird, wonach in fünf Jahren gut 1 Mio. Elektroautos auf unseren Straßen unterweg sein werden. Zu schwerfällig ist auch das deutsche Steuersystem, das helfen könnte, mehr Elektroautos und Hybrid auf die Straßen zu bringen. Statt vor allem KMU aber auch Otto Normalsteuerbürger steuerlich zu entlasten, schröpft sie die Bundesregierung und wirft lieber unzählige Milliarden unsinnigen Rettungsprojekten hinterher nach dem Motto, in 10 Jahren, wenn den Bundesbürgern die tatsächliche Rechnung präsentiert wird, sind Merkel, Schäuble & Co. längst in Vergessenheit geraten, die Auswirkungen ihrer Rettungspolitik aber nicht. 
 
Zwar spricht VDIK-Präsident Volker Lange von einem deutlichen Zeichen, wonach der Beschluss die Verbreitung von Elektrofahrzeugen, insbesondere im gewerblichen Bereich, unterstützen wird. Nun muss auch der Bundestag diesen Gesetzesentwurf aufgreifen und schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Nur so kann noch im Jahr 2015 mit nennenswerten Investitionen der gewerblichen Nutzer gerechnet werden. Durch die steuerliche Freistellung des verbilligt oder kostenlos an Mitarbeiter abgegebenen Ladestroms würde für Arbeitgeber eine Bürokratiehürde abgebaut und durch die Sonderabschreibung auf Ladevorrichtungen ein Anreiz geschaffen, solche Vorrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Was nicht nur dem VDIK, sondern auch dem VDA und grundsätzlich allen Interessenten von E-Fahrzeugen fehlt, ist ein Kaufprämie. Lange meint, es sollte für eine begrenzte Zeit mindestens eine Kaufprämie von 5.000 Euro oder der Erlass der Mehrwertsteuer gewährt werden. Quelle: VDIK / DMM