Bundesregierung prüft Reiseverbot ins Ausland

Ein Reiseverbot in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland wird es wahrscheinlich nicht geben. Ein solches hatte die stv. Regierungssprecherin Ulrike Demmer angedeutet mit dem Hinweis, die Bundesregierung prüfe, ob Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland wegen der Corona-Pandemie vorübergehend unterbunden werden könnten.

Die Bundesregieung prüft angeblich ein Verbot für Reisen ins Ausland. Foto YB

Das Reiseverbot wird aktuell von den zuständigen Ressorts überprüft. Sagte Ulrike Demmer am Mittwoch in Berlin. Prof. Steffen Augsberg (Universität  Gießen), Verfassungsrechtler und Mitglied im Deutschen Ethikrat, bewertet ein solches Reiseverbot mit Blick auf das Grundgesetz. Im Fall des angesprochenen Reiseverbots müsste genau untersucht werden, was mit dem Verbot erreicht werden soll. Dazu braucht es eine wasserdichte Begründung die erklärt, warum eine solche tief in die Grundrechte eingreifende Regelung akzeptabel sein kann. Dafür muss u.a. dargelegt werden, dass von solchen Reisen ein erhebliches Risiko ausgeht, was die Pandemiebekämpfung und den Infektionsschutz insgesamt angeht. In dem Zusammenhang wäre bei Flugreisen ein zentraler Punkt, wie das (Schutzmaßnahmen) organisiert ist, wo noch mögliche Infektionstreiber sein können, die wir heute noch nicht identifiziert haben. Und ein Punkt kann natürlich auch sein, so Professor Augsberg, was das derzeitige Reisen mit den Urlaubsgebieten macht, die eine Vielzahl von Personen (Touristen) aufnehmen können und wollen, damit aber möglicherweise ihre eigene Krankenversorgung überfordern.  Alles in allem ist die Idee mit dem vorübergehenden Reiseverbot eine ziemlich komplexe Angelegenheit, die vor Gerichten Bestand haben kann oder auch nicht.

Zum Thema hat sich sogleich die SPD gemeldet: Trotz stark steigender Corona-Infektionszahlen in Deutschland und wieder stark ansteigender Inzidenzwerte auf Mallorca – Spanien hat deswegen seinen eigenen Bürgern Reisen nach Mallorca streng untersagt – lehnt die SPD im Bundestag ein Verbot von Urlaubsreisen ins Ausland ab. Ein generelles Verbot von Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland werde es mit der SPD-Fraktion nicht geben, soll der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, am Mittwoch gegenüber einer Nachrichtenagentur geäußert haben. Während in den meisten EU-Staaten solche Reiseverbote bestehen, auch in Brexitland UK gilt ein striktes Reiseverbot für britische Staatsangehörige ins Ausland. Wer’s dennoch wagt, wird mit einer Geldstrafe von 5.000 Pfund belegt, ca. 5.800 Euro.

Die Sozialdemokraten halten generelle Reiseverbote, wie sie in vielen anderen Ländern erfolgreich im Kampf gegen Corona gelten, unverhältnismäßig für Deutschland. Allerdings hält es Schneider für richtig, dass es neben den Quarantäneregelungen nun auch eine Testpflicht für die Rückkehr aus dem Ausland geben soll, selbst dann, wenn es sich nicht um ein Risikogebiet handelt. Quelle: Bundesregierung / SPD / Prof. Steffen Augsberg / DMM