Bundesregierung will Coronaeinschränkungen verschärfen

Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz verschärfen, um die dritte Welle in der Corona-Pandemie irgendwie zu brechen. Das kündigte die Bundesregierung an. Ziel sei „mehr Klarheit und Transparenz“ zu schaffen, damit das bundesweite Durcheinander bei den Coronaregelungen ein Ende hat.

Nun soll das Infektionsschutzgesetz per Eilverfahren geändert werden, um die Corona-Regeln in Deutschland zu vereinheitlichen. Die stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung und stv. Leiterin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Ulrike Demmer sagte, Bund und Länder hätten sich mit den Fraktionen im Bundestag über das Vorgehen verständigt. Nach ihren Angaben soll das Kabinett am Dienstag, 14. April 2021, über den Entwurf entscheiden. Der für Montag, 13. April ins Auge gefasste Bund-Länder-Gipfel fällt aus. Wie schnell ein neues Gesetz tatsächlich verabschiedet werden kann, ist noch offen. Laut Vizekanzler Olaf Scholz sind deutschlandweite Regeln zu Corona-Ausgangssperren und zu Schulschließungen sowie andere Vorkehrungen geplant. So sollen einheitliche Einschränkungen für alle Landkreise in Deutschland gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz höher als 100 liegt.

Diese „Notbremse“ wurde zuletzt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt, so dass ein Flickenteppich an Regeln entstand, den kaum noch jemand verstand. Insofern hielten sich viele nicht mehr an die Vorgaben, weshalb es zu einer massiven Ausweitung der Ansteckungen und Corona-Toten gekommen ist und weiterhin kommt.
Liegt die Inzidenz künftig unter 100, sollen die Länder wie bisher selbst entscheiden dürfen, und zwar gemäß den Beschlüssen aus den Konferenzen der Bundeskanzlerin mit den MinisterpräsidentInnen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Harter, regionaler Lockdown bei Überschreiten des Schwellenwerts von 100.
  • Private Zusammenkünfte werden auf die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person beschränkt.
  • Ausgangssperren von 21 bis 05 Uhr früh, mit Ausnahmen für Notfälle oder aus beruflichen Gründen.
  • Auch alle Geschäfte müssen dichtmachen - mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder, Museen etc. müssen schließen.
  • Gastronomie und Hotellerie bleiben geschlossen. Abholung und Lieferung von Speisen ist aber erlaubt.
  • Arbeit soll, wann und wo immer möglich, im Home-Office stattfinden.
  • Ist der Inzidenzwert von 100 drei Tage lang wieder unterschritten, können die Maßnahmen entfallen. Liegt er drei Tage lang darüber, treten sie wieder in Kraft.
  • Schulen und Kitas dürfen nur bei Inzidenz unter 200 offen bleiben. Selbst dann dürfen Schüler nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie sich zweimal pro Woche testen.

Quelle: Bundespresseamt / DMM