China geht rigoros mit ausländischen Besuchern um

In China haben sich die Corona-Fallzahlen auf einem niedrigen Niveau stabilisiert, sofern man der Regierung in Peking glauben kann. Nichtsdestotrotz gilt für deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Nur Deutsche mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Selbst vollständig geimpfte Business Traveller laufen Gefahr, nach einer Einreise in ein Krankenhaus verfrachtet zu werden, wo sie sich Untersuchungen, Tests und "invasiven medizinischen Maßnahmen" unterzogen werden, heißt es in den am Donnerstag, 20. Mai 2021 veröffentlichten Hinweisen des Auswärtigen Amts.

Firmen sollten sich hüten, derzeit Geschäftsreisende nach China zu entsenden. Die müssen sich nach Ankunft in einem chinesischen Krankenhaus trotz Impfung einer tagelangen Testprozedur unterziehen. Foto: Li

Für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen gilt ein grundsätzliches Einreiseverbot, selbst wenn sie eine gültige Aufenthaltsbescheinigung für das Reich der Mitte haben. Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. 

Reisen nach China sind grundsätzlich nur per Direktflug möglich. Transitreisen, mit Deutschland als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, auch den geimpften, werden negative PCR-  und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt, die im selben Konsularbezirk ausgestellt wurden. Sollte der PCR-Test beispielsweise im Konsularbezirk der chinesischen Botschaft in Berlin durchgeführt worden sein, so muss auch der IgM-Antikörper-Test von dort stammen. Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website „Health Declaration Certificate“ hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend.

Bei Transitflügen nach China müssen die beiden genannten Tests jeweils im Ursprungsland und nochmals im Transitland durchgeführt und jeweils innerhalb von 48 Stunden vor Ab- und Weiterflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein grüner QR-Code eingeholt werden. Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses. Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben.

Bereits geimpfte Reisende sind den gleichen Anforderungen unterworfen. Zusätzlich ist die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass hochzuladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle. Reisende mit auskurierter COVID-19-Erkrankung sowie auf IgG-Antikörper positiv getestete Reisende müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen kontaktieren.

Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.

Es werden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IGM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies geschieht unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation. Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden. Quelle: Auswärtiges Amt / DMM