Corona-Notstand in Japan

Die japanische Regierung hält das Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige aufrecht. Die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige bleibt ausgesetzt, ebenso die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen. Aktuell wurde japanischen Medien zufolge der Corona-Notstand ausgerufen für Tokyo, für Kyoto und Osaka sowie die Präfektur Hyōgo (in der Region Kansai nordwestlich von Osaka auf der Insel Honshū. Sitz der Präfekturverwaltung ist Kōbe).

Im Grunde genommen erübrigt sich die Reisewarnung des Auswärtigen Amts, wonach von  nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten wird. Denn es dürfen weder Business Traveller noch Leisure Reisende ins Land des Lächelns.

Die zum dritten Mal ausgerufene Notstandsverordnung der Regierung gilt wegen der stark steigenden Covid-19-Infektionen vorläufig bis 11. Mai 2021. Nicht ausgeschlossen ist laut Ministerpräsident Yoshihide Suga, dass die im Juni geplanten Olympischen Spiele abgesagt werden müssen, nachdem sie ohnehin schon um ein Jahr verschoben worden waren. Dem steht allerdings die ablehnende Haltung des Organisationskomitees gegenüber, das an der Durchführung der Spiele festhält, Corona hin, Corona her. 

Im Zuge der Notstandverordnung müssen alle Restaurants um 20 Uhr schließen, solche, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, dürfen gar nicht erst öffnen. Verboten sind auch alle Großveranstaltungen. Und im 126 Mio.-Einwohner-Land gelten wie etwa in Deutschland Warnungen, auf nicht unbedingt notwendigen Reisen zu verzichten. Quelle: Asahi Shimbun / DMM