Das droht im Falle eines Rotlichtverstoßes

„Das schaffe ich noch.“ Das hat sich wohl jeder Autofahrer schon mal gedacht, als die Ampel vor ihm gerade auf Gelb gesprungen ist. Statt abzubremsen und anzuhalten, wird dann auch mal lieber Gas gegeben. Doch so mancher unterschätzt in solchen Fällen die Länge der Gelbphase und schon ist die Ampel rot. Dann stellt sich Betroffenen die Frage, was ihnen bei einem Rotlichtverstoß droht. Muss dann ein Bußgeld gezahlt werden oder der Führerschein abgegeben werden?

Die Konsequenzen eines Rotlichtverstoßes richten sich zunächst danach, wie lange die Ampel bereits rot war, bevor der Betroffene sie überfahren hat. Hier unterscheidet man zwischen einfachem und qualifiziertem Verstoß. Zudem wird berücksichtigt, ob durch das Überfahren der roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Gegenstände beschädigt wurden.

  • Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel weniger als Sekunde lang rot war. Dann muss ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro gezahlt werden. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es zur Beschädigung anderer Autos bzw. Gegenstände, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 240 Euro, es werden zwei Punkte fällig und es wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
  • Dementsprechend liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, wenn die Ampel länger als eine Sekunde Rot gezeigt hat. Dies wird mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet. Hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot. Im Falle einer Gefährdung oder Beschädigung steigt das Bußgeld auf bis zu 360 Euro.

Bei der Unterscheidung zwischen Rotlicht- und bloßem Haltelinienverstoß kommt es darauf an, ob der Verkehrsteilnehmer nach dem Überfahren der roten Ampel auch in den geschützten Bereich – z. B. Kreuzung oder Fußgängerüberweg – eingefahren ist. Überfahrt der Betroffene bloß die Haltelinie, hält unmittelbar dahinter jedoch an, liegt lediglich ein Haltelinienverstoß vor. In einem solchen Fall muss nur mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro gerechnet werden.

Gelbe Ampel überfahren – noch Glück gehabt? Das kennt jeder Autofahrer: Die Ampel springt gerade von Grün auf Gelb und wenn man dann Gas gibt, schafft man es noch schnell drüber. Doch hier gilt es zu beachten, dass auch bereits eine gelbe Ampel bedeutet, dass man das Auto zum Stehen bringen und die Ampel nicht mehr überfahren soll. Hier droht im Falle eines Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

Beachte: Ist an der Ampel ein „Ampelblitzer“ installiert, kann es hier teuer werden, wenn man bei Gelb noch Gas gibt, um schnell die Ampel zu überqueren. Dann droht unter Umständen zusätzlich ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

Grüner Pfeil an der Ampel – anhalten oder freie Fahrt? Ist an der Ampel ein Zusatzschild mit einem grünen Pfeil angebracht, dürfen Rechtsabbieger auch bei einer roten Ampel fahren. Hier ist jedoch wichtig, dass vor dem Überqueren der Ampel zunächst an der Haltelinie gehalten werden muss. Dann muss der Fahrer vor dem Weiterfahren besonders auf Querverkehr (für den die Ampel ja gerade Grün zeigt), Radfahrer und Fußgänger achten.

Stoppt der Fahrer hingegen nicht zunächst an der Haltelinie, droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Werden beim Überfahren des Grünpfeils der Querverkehr, Radfahrer oder Fußgänger gefährdet oder behindert, kann ein Bußgeld in Höhe von 100 – 150 Euro verhängt werden.

Auch Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer? Ampeln gelten auch für Radfahrer. Daher können auch sie einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß begehen. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, im Falle einer Gefährdung bzw. Beschädigung bis zu 120 Euro. Dies erhöht sich bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß auf 100 bis 180 Euro. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg. Gleiches gilt übrigens auch für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter! Quelle: www.anwalt.de, RA Florian Schmitt / DMM