Deutschland drohen verschärfte Einreiseregeln

Bundes-Innenminister Horst Seehofer und Gesundheitsminister Jens Spahn planen eine deutliche Verschärfung der Einreiseregeln aus allen Ländern, unabhängig davon, ob Corona-Sorglos-Land, Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet: Jeder Einreisende (außer geimpft oder genesen) soll einen PCR-Test vorlegen, die unzuverlässigen Antigen-Schnelltest sollen nicht mehr gelten. Das jedenfalls sieht der Entwurf der geänderten Einreiseverordnung vor.

Eindringlich warnen die beiden Minister, es müsse alles getan werden, um eine vierte Welle zu verhindern. Die Anpassungs-Verordnung vom 21. Juli 2021 ist am Mittwoch, 28. Juli 2021, in Kraft getreten. Danach ersetzen Impf- und Genesenennachweise einen negativen Testnachweis und befreien von der Einreisequarantäne. Dies gilt weiterhin jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet. Betroffen sind übrigens alle Geschäftsreisende und Touristen, ob sie mit Flugzeug, Bahn oder Automobil nach Deutschland zurückkommen.

Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, z.B. Niederlande, Spanien (Festland, Balearen etc.) u.a.m. muss sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet beträgt die Absonderungszeit zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie 14 Tage. Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Verstöße gegen die Quarantäneregeln (die in Deutschland freilich nicht überwacht werden im Gegensatz zu 99 % aller anderen Länder) können mit Bußgeldern geahndet werden!

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Quelle: Innen- und Außenministerium / DMM