Digitaler grüner Nachweis für uneingeschränktes Reisen

Am 17. März 2021 hat die EU-Kommission die Einführung digitaler grüner Nachweise vorgeschlagen. Damit soll für EU-Bürger die sichere Ausübung ihres Rechts auf freien Personenverkehr in Zeiten von Corona gewährleistet werden. Am Mittwoch, 28. April 2021, hat das EU-Parlament den Weg für finale Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten frei gemacht.

Das Thema ist ein wichtiges Anliegen vor allem der Mitgliedsstaaten, die stark vom Tourismus abhängig sind. Der „Grüne Pass“, der in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig sein wird, soll frühestens Ende Juni als digitales Dokument EU-weit das Reisen erleichtern. Für die Ausstellung sind die nationalen Behörden zuständig. Das können Krankenhäuser, Testzentren oder Gesundheitsbehörden sein. Die digitale Version kann auf einem mobilen Gerät gespeichert werden. Man kann auch eine Papierfassung anfordern. Beide Versionen weisen einen QR-Code mit zentralen Informationen sowie ein digitales Echtheitssiegel auf. Den Pass sollen auch Angehörige von Drittstaaten bekommen können, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten oder hier wohnen.

Der digitale grüne Nachweis enthält notwendige zentrale Informationen wie Name, Geburts- und Ausstellungsdatum sowie Angaben zu Impfstoff/Test/Genesung und ein individuelles Erkennungsmerkmal. Die Nachweise enthalten nur eine begrenzte Anzahl notwendiger Daten. Sie dürfen von den Behörden der besuchten Länder nicht gespeichert werden. Zu Authentifizierungszwecken wird nur die Gültigkeit des Nachweises kontrolliert, indem überprüft wird, wer ihn ausgestellt und unterzeichnet hat. Alle gesundheitsbezogenen Daten verbleiben bei dem Mitgliedstaat, der den digitalen grünen Nachweis ausgestellt hat. Quelle: https://ec.europa.eu / DMM