Digitaler Impfnachweis ab sofort

Genesene, Getestete und Geimpfte sollen ab sofort ihre Nachweise digital hinterlegen können. Dadurch soll insbesondere das Reisen innerhalb der EU deutlich vereinfacht werden. In Deutschland gilt der digitale Impfnachweis ab sofort.

Die Funktion für den digitalen Corona-Impfpass ist über ein Update (Version 2.3.2.)  in der Corona-Warn-App freigeschaltet. Zudem wurde das digitale Gesundheitszertifikat "CovPass" entwickelt, die entsprechende App sollte am Donnerstag, 10. Juni online gehen - und über den Google Play Store und den Apple App Store verfügbar sein. Wer also die als wenig effizient geltende Corona-Warn-App nicht auf seinem Smartphone installiert hat, kann das digitale Gesundheitszertifikat über die App „CovPass“, die allerdings nur europaweit gültig sein wird, herunterladen und seine Gesundheits-Bescheinigungen in digitaler Form hinterlegen.

Ausstellen sollen das digitale Impfzertifikat alle Impfzentren, Hausärzte, Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Apotheken (teilnehmende Apotheken ab 14. Juni auch auf „mein-apothekenmanager.de“). Bereits vollständig Geimpfte erhalten dann gegen Vorlage ihres Personalausweises und ihrer Impfbescheinigung (oder ihres gelben Impfausweises) einen QR-Code. Diesen müssen Betroffene dann in der App hinterlegen - und erstellen dadurch ihr persönliches digitales Gesundheitszertifikat. Grundsätzlich soll die nachträgliche Ausstellung auch dort erfolgen, wo Betroffene geimpft worden sind.

Die Impfbescheinigung und der gelbe Impfausweis gelten als Nachweis weiter. Das bedeutet: Geschäfts- und privat Reisende können vorerst mit dem klassischen gelben Impfausweis problemlos verreisen. Er wird noch in ganz Europa akzeptiert, solange auf dem Dokument die Impfung in englischer Sprache ersichtlich wird. Die deutsche Sprache gilt nicht! In absehbarer Zeit soll der so gut wie nicht fälschungssichere gelbe Papier-Ausweis durch das digitale Zertifikat abgelöst werden.

Das digitale Dokument gilt als wichtige Bescheinigung, damit Bundesbürger sich ohne Einschränkungen innerhalb der EU bewegen können. Zeitgleich werden Genesene und Geimpfte mit Getesteten gleichgestellt. Wer also noch keine Impfung erhalten hat, kann trotzdem verreisen – er braucht dann aber einen zusätzlichen Antigen-Schnelltest.

Im digitalen Gesundheitszertifikat sind Impfung, Genesungsnachweise und der aktuellste Antigen-Schnell- oder PCR-Test gespeichert. Werden die Nachweise hochgeladen, erstellt das Zertifikat einen QR-Code, der bei der Einreise abgescannt wird – entweder maschinell oder über einen Sicherheitsmitarbeiter. Die EU setzt dabei auf ein Ampel-Verfahren. Erscheint beim Abscannen grünes Licht, ist das Zertifikat gültig und die Person darf verreisen. Taucht ein rotes Licht auf, ist der Testnachweis abgelaufen oder es fehlt die Zweitimpfung. Quelle: Gesundheitsministerium / DMM