Digitales Erstattungsformular ab Juni

Bisher mussten Bahnfahrgäste, die wegen einer Zugverspätung Anspruch auf eine teilweise Erstattung ihres Ticketpreises haben, ein Formular ausfüllen und es am Schalter oder der DB Information abgeben bzw. es per Post an das ServiceCenter Fahrgastrechte senden. Ausgang oft ungewiss bzw. unbefriedigend.

Wie DMM bereits Anfang 2021 meldete, hatte die Deutsche Bahn angekündigt, dass die Fahrpreiserstattung im Fall von Verspätungen (ab bestimmten Zeiten) und Zugausfällen zum Juni 2021 auch digital erfolgen kann. Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt, dass die DB nun auch hier in die digitale Welt einsteigt.
„Endlich hat die Deutsche Bahn eine langjährige Forderung des Fahrgastverbands PRO BAHN umgesetzt“ erklärt der Ehrenvorsitzende Karl-Peter Nauman, „über Jahre haben wir die DB gedrängt das Erstattungsverfahren für Fahrgäste digital zu erleichtern.“

„Insbesondere Fahrgäste, die ihre Fahrkarte digital gekauft haben, können jetzt die Reisedaten direkt von der Buchung übernehmen“ erläutert der Tarif-Experte des Fahrgastverbands PRO BAHN Jörg Bruchertseifer, „nur Besitzer der BahnCard 100 müssen noch ihre Reisestrecke eintragen, weil diese nicht aus dem Fahrausweis hervorgeht.“
Für die Bahnfahrgäste ist dieses ein großer Lichtblick in einer Zeit, in der in der Europäischen Union gerade die Zeichen für eine Reduktion der Fahrgastrechte gesetzt wurden. Wenn die Eisenbahn und der gesamte öffentliche Verkehr attraktiver werden soll, muss es gute und einfach durchzusetzende Fahrgastrechte geben, so der Verband. Quelle: Pro Bahn / DMM