DUW will Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg

Die Deutsche Umwelthilfe stellt erneut einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg. Grund: Die Landesregierung von Baden-Württemberg verschleiert die tatsächliche Höhe der Belastung der Luft in Stuttgart mit dem Dieselabgasgift NO2, indem sie die extrem schlechten Luftwerte einfach verschweigt.

Sogar im Corona-Jahr wurden an besonders belasteten Stellen statt der erlaubten 40 µg NO2/m³ bis zu 49 µg/m³ gemessen. Die grün-schwarze Landesregierung weigert sich rechtswidrig, diese eigenen Messungen ernst zu nehmen. Deshalb hat die Umwelthilfe  erneut einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land gestellt und ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro zugunsten der Deutschen Kinderkrebsstiftung gefordert.

Konkret fordern die Umwelthilfe die Ausdehnung des Dieselfahrverbots durch Einbeziehung von Lieferverkehren und für die nach wie vor besonders hoch belastete Talstraße eine massive Verkehrsverringerung und durchgehende, beidseitige Bus- und Fahrradspuren. Die Umwelthilfe fordert außerdem die zur Wahl antretenden Parteien auf, sich zu erklären, ob sie wie die bisherigen Landesregierungen nur die Anweisungen aus den Konzernzentralen von Daimler, Porsche und Bosch exekutieren oder erstmals der Sauberen Luft und dem Klimaschutz und damit der Gesundheit ihrer Bürger Priorität einräumen. Die Umwelthilfe kündigt weiter an, sie werde weiter auf dem Rechtsweg für das Recht der Menschen in Stuttgart für die Saubere Luft kämpfen, bis dieses Ziel erreicht ist. Quelle: DUW / DMM