Echtes Schwarzfahren muss eine Straftat bleiben

Ein Geschäftreisender will noch schnell sein Bahnticket buchen, aber der Fahrkartenautomat funktioniert nicht. Ein beinahe alltäglicher Fall. Im Zug will er sein Ticket dann lösen. Gilt er als Schwarzfahrer? Wenn er nicht vorsätzlich gehandelt hat, sicher nicht.

Fahrgäste, die vorsätzlich kein Ticket lösen, schaden nicht nur den ehrlichen ÖV-Fahrgästen, die ihr Fahrgeld bezahlen, sondern auch der Allgemeinheit. Fahrpreise und Zuschüsse können ohne Schwarzfahrer niedriger ausfallen. Nach Auffassung des Fahrgastverbandes PRO BAHN müssen diese Schwarzfahrer weiterhin erfasst und strafrechtlich verfolgt werden können. Dazu Lukas Iffländer, Bundesvorstand des Fahrgastverbandes PRO BAHN: „Nur wenn Schwarzfahren – wie Ladendiebstahl – eine Straftat bleibt, können Täter auch namentlich erfasst werden, wenn sie ihre Daten nicht freiwillig herausgeben“.

Der Fahrgastverband PRO BAHN sieht außerdem die Notwendigkeit Dauerschwarzfahrer in einem Register zu erfassen – ähnlich der Verkehrssünderkartei bei Autofahrern – und im Wiederholungsfall die Strafgebühren zu erhöhen. „Die Rechnung, einmal im Monat erwischt werden und 60 Euro€ zahlen, sei billiger als eine Monatskarte, darf nicht aufgehen“, ergänzt der Ehrenvorsitzende Karl-Pet!er Naumann. Ob und wann dann eine Strafanzeige gestellt wird, muss dem Einzelfall überlassen bleiben: Echtes Schwarzfahren muss eine Straftat bleiben.

Aber auch die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde müssen dafür sorgen, dass ehrliche Fahrgäste nicht ungewollt zu Schwarzfahrern werden. Der Fahrgast muss überall eine echte Chance haben, nicht nur eine, sondern die richtige Fahrkarte problemlos zu bekommen. Dazu gehört auch eine Rückfallebene, wenn Automaten defekt sind. „ So dürfen Fahrgäste, die aufgrund schwerverständlicher Tarifinformationen eine nicht ganz richtige Fahrkarte gekauft haben oder keine kaufen konnten, nicht kriminalisiert werden,“ fordert der Ehrenvorsitzende des Fahrgastverbandes PRO BAHN Karl-Peter Naumann. „"Hier ist eine strafrechtliche Verfolgung unangebracht",“ ergänzt Bundesvorstand Lukas Iffländer. „Wenngleich auch die Feststellung der persönlichen Daten nur dann möglich ist, wenn Schwarzfahren eine Straftat bleibt.

Im Sinne der neuen Datenschutzgrundverordnung müssen persönliche Daten von fälschlich beschuldigten Fahrgästen unverzüglich nach deren Entlastung gelöscht werden.“ Und die Verkehrsunternehmen stehen generell in der Pflicht, den Fahrkartenkauf für die Fahrgäste so einfach und unkompliziert wie möglich zu machen und auch dafür zu sorgn, dass es nicht zu den zahlreichen Ausfällen von Ticcketautomaten kommt, was immer wieder zu ärgerlichen Missverständnissen führt. Quelle: PRO Bahn / DMM