Einreisestopp nach Deutschland

Die Sorge für mutierten Coronaviren und ansteckenderen Varianten wie B.1.1.7 aus Großbritannien ist in Europa groß. Die EU-Staaten haben sich auf Empfehlungen für Reisebeschränkungen geeinigt. Die Einreisesperre betrifft vor allem die Fluggesellschaften. Alleine Lufthansa bietet aktuell 55 Hin- und Rückflüge pro Woche in die betroffenen Länder an. Wie viele davon jetzt storniert werden, war am Wochenende unklar.

Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2021 zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren eine neue Coronavirus-Schutzverordnung erlassen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Ländern. Bei der Einreise aus Risikogebieten besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Testpflicht auf das Coronavirus und abhängig von der Regelung des Bundeslandes eine Quarantänepflicht.

Neben den geltenden Test- und Quarantäneregelungen tritt mit dieser Verordnung seit  30.01. 0:00 Uhr ein Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland in Kraft, d.h. es ist Beförderungsunternehmen grundsätzlich untersagt, Reisende aus dem Vereinigten Königreich und Nordirland nach Deutschland zu befördern. Diese Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 17.02.2021.

Folgende Personen dürfen gemäß der Verordnung weiterhin befördert werden:
•    deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland,
•    freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem (beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem) Wohnsitz in Deutschland sowie
•    britische Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen, die (beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt) nachweisen können, dass sie vor dem 31. Dezember 2020 einen festen Wohnsitz in Deutschland begründet hatten und noch immer einen festen Wohnsitz in Deutschland haben,  
•    Drittstaatsangehörige mit festem (beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem) Wohnsitz in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt für Deutschland besitzen,
•    Personen, die nicht nach Deutschland einreisen, sich ausschließlich im Flughafentransit (auf dem Weg in einen Staat außerhalb des Schengen-Raumes) aufhalten und die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (bestätigter Weiterflug und soweit erforderlich Flughafentransitvisum)

Ein generelles Einreiseverbot nach Deutschland besteht seit Samstag, 30. Januar 2021 des Weiteren für Personen aus Brasilien, Südafrika und Portugal. Und ab Sonntag, 31. Januar 2021 dürfen auch keine Passagiere mit Startziel Lesotho und Eswatini mehr nach Deutschland.

Die beiden Golfairlines setzen die Passagierflüge nach Großbritannien „bis auf Weiteres“ aus. Die britische Regierung hat zuvor die Vereinigten Arabischen Emirate auf die rote Liste der verbotenen Ziele gesetzt. London wirft den Emiraten vor, nicht zuverlässig bei den Corona-Schutzvorkehrungen tätig zu sein. Daher macht es für Emirates und Etihad keinen Sinn mehr, die Insel anzusteuern. Quelle: Auswärtiges Amt / Deutsche Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich - https://uk.diplo.de/uk-de/coronavirus / DMM