Es muss wieder Präsenzmessen geben

Die Lage der deutschen Messewirtschaft ist mehr als bedenklich, erst recht seit der Bundestag am 21. April 2021 und danach auch der Bundesrat einer Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes zugestimmt haben. Das Gesetz regele vieles, Messeveranstalter aber bekommen für die Durchführung von Messen, die in Vor-Corona-Zeiten jährlich von 250.000 Ausstellern und über 16 Mio. Besuchern genutzt wurden, keine Perspektive und Planungssicherheit, kritisiert der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft. Der Niedergang der Messen hat auch direkte Auswirkungen auf das Geschäftsreise-Geschehen. Das liegt ebenfalls weitgehend am Boden.

Für die Messewirtschaft sei es nicht nachvollziehbar, dass die Politik nicht in der Lage ist, aus den absehbaren Erfolgen der Impfkampagne, begleitet von einem breitflächigen Testangebot ein Planungsszenario abzuleiten, beklagt der Verband. „Wir appellieren deshalb an die Bundesländer, schnellstens Rahmenbedingungen zu definieren, unter denen Messen wieder stattfinden können“, erklärt Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des AUMA. Anhaltendes Zögern führe unweigerlich zu weiteren Messeabsagen im 2. Halbjahr. Bereits jetzt seien über die Hälfte der 380 geplanten Messen des Jahres 2021 gestrichen. Eines der wichtigsten Geschäftsanbahnungs-Instrumente der deutschen Unternehmen stünde nicht zur Verfügung und dies mit gravierenden Folgen. Jörn Holtmeier: „Die Bundesländer müssen jetzt handeln! Es gehe um ein Perspektive-Signal! Mindestens zwei Monate Vorlauf sind aufgrund der langen Planungszeiten für Messen nötig. Auch die Möglichkeit zur Durchführung von Modellprojekten auf regionaler Ebene sollte dabei bedacht werden. Diese Projekte werden zusätzlich wieder Vertrauen in eine sichere Durchführung auch größerer Messen aufbauen“.

Die Messewirtschaft müsse nach der Sommerpause wieder deutlich in Gang kommen, ansonsten drohten nicht nur Wachstumsverluste für die Wirtschaft insgesamt, sondern auch weitere Betriebsschließungen und der Abbau von Arbeitsplätzen bei Messeveranstaltern und Messe-Dienstleistern.

Im vorigen Jahr musste eine Vielzahl der Messen in Deutschland und dem Rest der Welt abgesagt werden, weil die unsicheren Rahmenbedingungen keine Planungssicherheit für Aussteller und Veranstalter boten, aber auch direkt aufgrund behördlicher Anordnungen. Für eine Reihe von Messen hatten die Veranstalter Terminverschiebungen in das Jahr 2021 sowie 2022 beschlossen. Mehr als 70 % aller für das Jahr 2020 geplanten Messen in Deutschland (insgesamt 368) wurden abgesagt oder verschoben. Die Messeveranstalter haben aber in vielen Fällen Ersatzformate entwickelt, insbesondere digitale Events mit Firmenpräsentationen, Interaktionsmöglichkeiten und digitalem Kongressprogramm. Tatsächlich fanden aber nur rund 50 solcher Veranstaltungen 2020 statt, womit es gelang,  Kundenkontakte aufrechterhalten und über Neuheiten informieren.

Rund 380 Messen sollten nach den Planungen der Veranstalter im Jahr 2021 in Deutschland durchgeführt werden. Aktuell sind aufgrund der andauernden Pandemie mehr als 50 % der ursprünglich geplanten Messen abgesagt oder nach 2022 verschoben worden. Der AUMA bietet in seiner Messedatenbank unter www.auma.de/Terminaenderungen aktuelle Informationen über Terminverschiebungen und Absagen von Messen, aber auch über die Termine geplanter digitaler Formate. Sobald Änderungen bekannt werden, werden die Daten aktualisiert. Weitere Informationen über Messen im In- und Ausland sind beim jeweiligen Veranstalter abrufbar.

Massive finanzielle Einbußen. Die Absage von Messen hat nicht nur für die direkt involvierten Akteure wie Aussteller, Besucher, Dienstleister und Veranstalter Einbußen zur Folge, sondern auch gravierende gesamtwirtschaftliche Folgen. Betroffen sind u.a. Hotellerie, Gastronomie, Transportgewerbe etc. Die gesamtwirtschaftlichen Verluste durch die Absage von Messen betrugen für 2020 laut Berechnungen des Instituts der Deutschen Messewirtschaft 21,3 Mrd. Euro; 176.000 Arbeitsplätze waren gefährdet und 3,43 Mrd. Euro Steuereinnahmen gingen dem Fiskus verloren.

Regelungen der Bundesländer zu Messen. Angesichts der momentan sehr hohen Inzidenzzahlen, sind in allen Bundesländern Präsenz-Messen nicht möglich. Messen sind Business-Plattformen und essentiell, um die Wirtschaft zügig und nachhaltig wieder in Gang zu bringen. Sie sind nicht mit Volksfesten, Open-Air-Festivals oder Sportveranstaltungen mit hohen Besucherzahlen zu vergleichen. Denn auf Messen können Hygiene- und Abstandskonzepte die Gesundheit der Messeteilnehmer schützen, wie auch die wenigen im Herbst 2020 durchgeführten Messen beweisen.

Reisebestimmungen für Messeteilnehmer. Für Messeteilnehmer aus dem Ausland gilt seit Ende September 2020 eine Ausnahmeregelung, nach der Messeteilnehmer als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund trotz allgemeiner Reisebeschränkungen weltweit aus dem Ausland einreisen dürfen. Messeteilnehmer aus Deutschland, die an einer Messe in Deutschland teilnehmen wollen und aus einem deutschen Risikogebiet kommen, sollten sich ebenfalls vor Reisebeginn über die gültigen Bestimmungen am Messeort informieren. Für sie gilt allerdings grundsätzlich kein Beherbergungsverbot, da die Länder beschlossen haben, dass dieses Verbot nur für touristische Reisende gilt. Die zeitweise Untersagung von Messen und andere Corona-bedingte Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung im Jahr 2020 haben bei vielen Unternehmen der Messe- und Eventwirtschaft gravierende Einbußen zur Folge. Deshalb stellt der Bund seit dem Frühjahr umfangreiche Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die sukzessive ergänzt und aufgestockt werden. Quelle: AUMA / DMM