Finnland verschärft Einreiseregeln

Nur vollständig Geimpfte und Genesene dürfen nach Vorlage ihrer Daten in Finnland einreisen. Weil Deutschland wieder auf der „Roten Liste“ Finnlands als Risikogebiet ausgeweisen ist, müssen Geschäftreisende und Leisure-Touristen ab sofort bei Ankunft zwei negative Tests (PCR oder Antigen) vorweisen.

Aus einem epidemiologischen Risikogebiet wie Deutschland kommende Reisende müssen zwei negative Tests (PCR- oder Antigentest) vorweisen können. Der erste Test muss vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss drei bis fünf Tage nach Einreise erfolgen.

Finnland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Für die Beförderung nach Finnland ist bei Airlines und Passagierfähren (Travemünde-Helsinki) ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.

Im Land der Tausend Seen gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen. Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Physischer Kontakt soll vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln. Quelle: Auswärtiges Amt / DMM