Führerschein-Umtausch ab 2022

Rund 43 Mio. Führerscheine müssen ab 2022 in fälschungssichere EU-weit einheitliche Exemplare umgetauscht werden. Das Prozedere soll schrittweise erfolgen, damit es nicht zur Überlastung der Führerscheinstellen kommt.

Es geht um gewaltige Zahlen: etwa 15 Mio. Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Mio. Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Dieser Prozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein. Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen - wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

So funktioniert’s: Man marschiere zur Führerscheinstelle und stelle dort einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Dies alles funktioniert ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Im Ausland kann man Probleme bekommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit seinem alten Führerschein unterwegs ist.

Wann genau man umtauschen muss, ist in zwei Fristen-Tabellen geregelt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!). Diese Angaben findet man im aktuellen Führerscheindokument.

Unabhängig davon, wann man die Fahrprüfung abgelegt hat: Man darf Pkw- und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren. Nur die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes wird auf 15 Jahre befristet - dann bekommt man einen neuen Scheckkarten-Führerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, unterliegt den Regelungen (etwaige Umtauschfristen oder Gesundheitsuntersuchungen) des Landes, in dem man seinen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) hat. Welche konkreten Regeln im Ausland bestehen, erfährt man bei der Fahrerlaubnisbehörde im ausländischen Wohnort. Wer seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU hat, muss seinen Altführerschein jedoch bis spätestens zum 19.1.2033 umtauschen.

Mit der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.

Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto. Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. Das heißt er wird gestanzt. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d.h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum, möglich. Quelle: ADAC / DMM