Führerscheinentzug oder Fahrverbot

Für die meisten von uns ist der Führerschein im Alltag nicht wegzudenken und dringend notwendig, um z.B. zur Arbeit zu kommen oder denken wir nur an Geschäftsreisende, für die der Führerschein buchstäblich ein Arbeitsmittel ist. Ebenso wenig wegzudenken sind der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.

Die wenigsten machen sich Gedanken darüber, dass es einen Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot gibt. Grundsätzlich ist nämlich zu unterscheiden zwischen dem Führerschein als Dokument / Karte und der Fahrerlaubnis. Der Führerschein bescheinigt, dass der Inhaber ein bestimmtes Fahrzeug führen darf, d.h. eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Fahrerlaubnis wird durch Ablegen der Führerscheinprüfung erlangt und ist eine staatliche Zulassung.

Bei einem Fahrverbot wird nur der Führerschein für eine bestimmte Zeit (bis zu 6 Monate) in amtliche Verwahrung genommen. Die Fahrerlaubnis erlischt dadurch nicht. Nach Ablauf der Zeit kann der Führerschein abgeholt werden und sofort wieder gefahren werden.

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis (6 Monate bis 5 Jahre) erlischt die Zulassung zum Führen von Fahrzeugen komplett. Der Führerschein als Dokument wird parallel eingezogen. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit muss der Führerschein komplett neu beantragt werden, ggf. unter Nachweis einer MPU.

Fahrverbot und Führerscheinentzug können beide neben einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor Gericht verhängt werden. Das Fahrverbot (§ 44 StGB) ist eine sog. Nebenstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) ist eine sog. Maßregel (§ 69 StGB).

Wann droht ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug (Entziehung der Fahrerlaubnis)?

  1. Fahrverbot. Ein Fahrverbot kann für die Dauer von 1 Monat bis 6 Monate verhängt werden. Und ein Fahrverbot kann als Nebenstrafe bei jeder Straftat verhängt werden. Dabei muss es sich nicht um eine Straftat im Straßenverkehr handeln! Ein Fahrverbot kann angeordnet werden, wenn es zur Einwirkung auf den Täter erforderlich erscheint.
  2. Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens 6 Monate entzogen. Ein Führerscheinentzug kommt nur bei Verkehrsstraftaten in Frage. Dazu zählen:
    • Trunkenheit im Straßenverkehr
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Verbotene Kraftfahrzeugrennen. Quelle: www.anwalt.de – RA Dr. Jasmin Haider / DMM