Gefälschter Impfpass - Flugreisende besonders anfällig

Der Markt für falsche Impfpässe (bzw. falsche Eintragungen in Impfpässen) in Deutschland boomt, seit dank der Impfpolitik der Bundesregierung das kleine gelbe Heftchen nicht mehr bloß zur Buchführung zwischen Arzt und Patient dient, sondern die Eintrittskarte zu Grund- und Bürgerrechten geworden ist. Insbesondere für Flugreisende ist die Verlockung groß, zumal immer mehr Länder den Impfpass bei der Einreise sehen wollen, viele Bundesbürger aber noch nicht geimpft sind.

Eine Impfung gegen COVID-19 ist bis dato noch nicht für jeden zu bekommen und möglicherweise mit gesundheitlichen Risiken verbunden – ein gefälschter Impfeintrag ist schnell und vergleichsweise billig zu haben, da die dafür nötigen Vordrucke, z.B. von Biontech, leichtsinnigerweise frei im Netz zu finden sind. Die Biontech SE ist ein seit Ende 2019 börsennotiertes deutsches Biotechnologieunternehmen mit Sitz in Mainz. Es ist bekannt geworden als Entwickler und Hersteller von aktiven Immuntherapien für die Coronaseuche.

Doch falls die Fälschung erkannt, oder ein Berufsfälscher bei einer Vernehmung redselig wird, drohen Haftstrafen!

Was kann passieren, wenn man einen Impfpass fälscht? Solange der Impfpass noch die Form des gelben Papierheftchens hat, in das ein Eintrag mit Stempel und Unterschrift gemacht werden muss, ist die Fälschung ziemlich leicht. Trotzdem kann sie bei einer Kontrolle auffliegen. In diesem Falle wird es ungemütlich: Der gefälschte Ausweis (inklusive aller älteren, vielleicht echten Einträge) wird beschlagnahmt, es ergeht eine Strafanzeige gegen den Besitzer des Impfpasses und es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Welchen Straftatbestand erfüllt ein gefälschter Impfpass? Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten, wie sie zunächst scheint, und genau deshalb lohnt sich ein guter Verteidiger, wenn man eine Strafanzeige wegen eines gefälschten Impfpasses am Hals hat. Zunächst einmal soll klargestellt werden, dass es keinen nennenswerten Unterschied macht, ob man einen komplett falschen Blanko-Impfpass auf dem Schwarzmarkt gekauft hat, oder nur für die Fälschung eines Eintrags im eigenen Impfpass bezahlt hat, oder diesen Eintrag eigenhändig gefälscht hat. Die Strafanzeige wird in der Regel auf Verstoß gegen § 267 StGB (Urkundenfälschung) und § 277 StGB (Fälschung von Gesundheitszeugnissen) lauten.

Ist die Fälschung eines Impfpasses immer eine Urkundenfälschung? Hierzu muss man wissen, was Urkundenfälschung eigentlich bedeutet. Eine Urkunde ist eine physisch greifbare (in Falle des Impfpasses eine verschriftlichte) Erklärung, die ihren eigenen Aussteller kenntlich macht und zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist. Der Urkundenfälschung macht sich laut Strafgesetzbuch schuldig, wer eine falsche Urkunde erstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine falsche oder verfälschte Urkunde gebraucht. Gefälscht ist eine Urkunde dann, wenn sie nicht von dem stammt, der als ihr Aussteller genannt ist.

Wenn sich in einem Impfeintrag also der Stempel eines Arztes mit Unterschrift befindet, und dieser Arzt entweder frei erfunden ist, oder zwar existiert, aber den Eintrag nicht gemacht hat, dann handelt es sich um eine Urkundenfälschung. Ansonsten greift nur der Tatbestand eines falschen Gesundheitszeugnisses, da der Impfpass ja durch die Eintragung vollzogener Schutzimpfungen etwas über den medizinisch-gesundheitlichen Zustand seines Eigentümers aussagt.

Welche Strafen können für einen gefälschten Impfpass drohen? Urkundenfälschung wird gemäß § 267 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft. Bei gewerbsmäßigem Handel mit Urkundenfälschungen kann die Strafe auch höher ausfallen. Fälschung von Gesundheitszeugnissen wird gemäß § 277 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafen von maximal einem Jahr bestraft. Allerdings gibt es, seit man mit COVID-19 Impfeintrag seine Grundrechte zurück erkaufen kann, auch Bestrebungen, das Strafmaß für Fälschung von Gesundheitszeugnissen zu erhöhen.

Was sollte man tun, wenn gegen einen wegen eines gefälschten Impfpasses ermittelt wird? Wie in so ziemlich allen Fragen des Strafrechts gelten auch hier die zwei goldenen Regeln:
1. Schweigen ist Gold! Egal, was Sie den Ermittlungsbehörden gegenüber sagen, es wird Ihnen früher oder später auf die Füße fallen. Darum sagen Sie nichts, so der Tipp eines Rechtsanwalt! Die Verweigerung einer Aussage darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden, und maximiert die Möglichkeiten Ihrer Verteidigung.
2. Ab zum Anwalt! Mit strafrechtlichen Ermittlungen ist nicht zu spaßen! Suchen Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht auf, der die Ermittlungsakten einsehen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen, und die bestmögliche Strategie zu Ihrer Verteidigung daraus erarbeiten kann. Quelle: anwalt de/ RA Dr. Matthias Brauer / DMM