Gegen pauschale Quarantäne-Anordnung

„Eine Quarantäne-Anordnung für Gesunde ist Freiheitsberaubung“, heißt es auf der Website der Kanzlei Rogert & Ulbrich. Nach Ansicht von Rechtsanwalt & Partner Tobias Ulbrich besitzt jeder Bürger, der vor seiner Quarantäne-Anordnung gesund war, währenddessen gesund blieb und auch anschließend nicht erkrankte, einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

 

Die Kölner Kanzlei, die sich intensiv auch mit dem bundesdeutschen Abgasskandal beschäftigt, vertritt die Meinung: Eine pauschale Quarantäne-Anordnung sei rechts- und  verfassungswidrig. Nachweislich nicht-infizierten Einreisenden prinzipiell das verfassungsmäßige Grundrecht auf Bewegungsfreiheit zu entziehen, ohne Ermittlungen zu infektionsrelevanten Kontakten vorzunehmen, sei unzulässig. Aktuell müssen sich nachweislich gesunde Reise-Rückkehrer pauschal und auf direktem Weg mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben, ohne dass ein Infektionsrisiko von ihnen ausgeht. Die Kanzlei: „Fordern Sie Schmerzensgeld von bis zu 500 Euro pro Tag pro Person.“. Die Anwälte bieten an, ihnen ein Mandat online zu erteilen. Die jeweiligen Ansprüche werden dann geprüft.

Die Rechtsvertreter berufen sich bei ihrem Engagement u.a. auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom November 2020 (Az: 13 B 1770/20), das für NRW eine pauschale Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten für unrechtmäßig erachtet  hatte.

Der Aufruf, sich zu wehren, ergeht insbesondere an Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland eingereist sind, in dem keine Virus-Varianten nachgewiesen wurden, oder Behörden wie das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt oder die Polizei, eine Quarantäne angeordnet haben, obwohl der/die Reisende durch den PCR-Test nachweislich gesund waren, keine Krankheitssymptome aufwiesen und dementsprechend nicht mit SARS-CoV-2-Viren infiziert waren. Eine Quarantäne-Anordnung mit einhergehender Kontaktbeschränkung sehen die Juristen als klaren Rechtsbruch und entbehrt jeglicher Grundlage. Wer in der Bundesrepublik Quarantäne geschickt wurde, darf ohne Zustimmung des Gesundheitsamts die eigene Wohnung für die gesamte Dauer der Quarantäne zu verlassen. Dies bringt in vielen Bereichen Einschränkungen mit sich. Bei Verstößen gegen die häusliche Quarantäne drohen u.a. Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Die zwangsweise Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil einer Klinik ist möglich, wenn aufgrund des bisherigen Verhalten anzunehmen ist, dass der Quarantäne-Anordnung nicht ausreichend Folge geleistet wird. Quelle: R&U / DMM