Gestohlene EC-Karte - was nun?

Schnell kann es passieren: Man ist auf Geschäftsreise und auf einmal ist das Portemonnaie weg. Meist merkt man das erst, wenn man irgendwo an der Kasse steht, z.B. an der Tankstelle, und bezahlen möchte. Was ist nun zu tun?

Wenn in Ihrem Portemonnaie neben Geld und Ausweisen auch EC-Karten oder Kreditkarten vorhanden waren, müssen Sie diese unbedingt möglichst schnell sperren lassen. Durch die Sperrung ist es den Tätern nicht mehr möglich auf Ihr Konto zuzugreifen. Ein Anruf bei der Bank reicht dafür. Fast alle Banken bieten eine besondere Sperr-Hotline an, die Sie für so einen Fall nutzen sollten. Ansonsten gibt es bundesweit und bankunabhängig den Sperr-Notruf unter der Nummer 116 116. Das Sperren der Karte sollte sogar noch vor dem Gang zur Polizei erfolgen. Notieren Sie bitte wann Sie mit wem gesprochen haben. Und nutzen Sie am besten mehrere Wege zur Sperrung und lassen Sie sich die erfolgreiche Sperrung nochmals bestätigen.

Häufig schaffen es die Täter leider noch vor Sperrung der Karte an einem Bankautomaten Geld abzuheben oder mit Ihrer Karte einzukaufen. Was können Sie nun tun? Sie können bei der Bank einen Reklamationsantrag stellen. Damit teilen Sie der Bank mit, dass nicht Sie diese Zahlung getätigt haben. Ziel des Antrages ist, dass die Bank Ihnen das Geld wieder gutschreibt.

Häufig verweigern die Banken die Erstattung mit dem Argument, dass der Kunde fahrlässig gehandelt habe. Die Bank unterstellt dabei, dass zum Beispiel die PIN mit in der Geldbörse aufbewahrt worden sei. Das Ganze wird mit dem sogenannten Anscheinsbeweis begründet. Das heißt, wenn der Täter die Karte nutzt und dabei die richtige PIN verwendet, musste der Täter auch Zugriff auf die PIN gehabt haben. Entweder Sie haben die PIN in der Geldbörse gehabt oder Sie wurden vorher beim Abheben von Geld oder beim Bezahlen mit der Karte ausgespäht, so die Argumentation der Bank.

Die Bank trägt aber die Beweislast und muss die Autorisierungsprotokolle aushändigen und dem Kunden ein Fehlverhalten nachweisen. Quelle: www.anwalt.de, Jurist. Redaktion, RA Guido Lenné / DMM