Indien-Flüge verboten

Der kommerzielle internationale Reiseverkehr von und nach Indien ist aktuell grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Hintergrund: die in Indien grasierende Virus-Mutation und rasant steigende Infektionszahlen sorgen in allen Ländern für Alarm: In Deutschland ist die Einreise aus Indien ab sofort nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Das Land gilt seit Montag, 26. April 2021 als Virusvariantengebiet.

Ausnahmeregelungen gibt es beispielsweise für Deutsche und für Ausländer mit Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik. Auch sie müssen allerdings schon vor der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen und sich nach Ankunft 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Die indische Variante B.1.617 steht bei der Weltgesundheitsorganisation unter Beobachtung. In Deutschland ist diese Mutation /Corona-Doppelmutante) bislang in 24 Fällen nachgewiesen worden.

Aufgrund der derzeitigen Überlastung des indischen Gesundheitssystems ist der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung vielerorts sehr stark eingeschränkt. In Indien befindliche Deutsche, insbesondere sofern sie noch nicht über eine COVID-19-Impfung verfügen, sollten eine temporäre Rückkehr nach Deutschland bis zur Stabilisierung der medizinischen Versorgungslage erwägen.

Indien ist von COVID-19 besonders stark betroffen, das indische Gesundheitssystem ist überlastet. Dort wurden zudem neue, ansteckendere Varianten von COVID-19 festgestellt.  weshalb Indien mit Wirkung vom 26. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko /Virus-Varianten-Gebiet) eingestuft ist. Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich. Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern ebenfalls nicht möglich.

Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig.

Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.  Quelle: Auswärtiges Amt / DMM