Infektionsschutzgesetz verschärft

Wie zu erwarten hat das Bundeskabinett am Dienstag, 13. April 2021, die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das bedeutet für alle Bürger, sich in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden einzustellen. Besordniserregender aber ist, dass gegen die südafrikanische und brasilianische Variante des Coronavirus Impfungen nichts nützen.

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so sollen dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten, darunter Ausgangssperren zwischen 21 und 05 Uhr sowie eine Beschränkung privater Zusammenkünfte auf den jeweiligen Haushalt plus eine weitere Person. Das neue Infektionsschutzgesetz beinhaltet zudem Auflagen für die Schließung von Geschäften, Restaurants, Cafés und Freizeiteinrichtungen sowie Vorgaben für die Schulen. Zudem soll der Bund mehr Durchgriffsrechte per Verordnung erhalten. Die Gesetzesänderung muss Bundestag und Bundesrat passieren, erfordert aber nicht die Zustimmung der Länderkammer.

Inzwischen wächst die Gefahr in Deutschland, dass sich Corona-Varianten ausbreiten, gegen die aktuelle Impfstoffe weniger oder gar nicht mehr wirken, so Forschungsteams. Das RKI und die Weltgesundheitsorganisation WHO wissen von „besorgniserregenden Varianten“ wie B.1.351 (Südafrika), P.1 (Brasilien) und die aus Großbritannien bekannte Mutante B.1.1.7., die sehr viel gefährlicher sind und möglicherweise impfresistent sind. Quelle: Bundespresseamt / RKI / DMM