„Aus Sicht des DRV ist eine Insolvenzabsicherung für Airlines zum Schutz der vereinnahmten Kundengelder sinnvoll und wünschenswert. Alle Reisenden müssen geschützt werden – und das unabhängig vom Heimatflughafen der Fluggesellschaft“, erklärt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV). „Eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften muss daher international verpflichtend implementiert werden“, so der DRV-Präsident weiter.
Ein solcher Schutz dürfe allerdings nicht wieder auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Reiseunternehmen und insbesondere deutscher Airlines gehen. „Diese sind im internationalen Wettbewerb ohnehin schon stark benachteiligt, etwa durch die Luftverkehrsteuer, die hohen deutschen Luftsicherheitsgebühren oder die Urlaubssteuer, die durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Einkauf von Hotelleistungen entsteht“, erläutert Fiebig. Diese Abgaben verzerren den Wettbewerb und sind schädlich für Businesstraveller, Urlauber, Reiseveranstalter und Fluggesellschaften.
„Wir plädieren für eine wettbewerbsneutrale, internationale Lösung in Sachen Insolvenzabsicherung“, so Fiebig. „Zugleich sind aber an anderer Stelle Entlastungen dringend erforderlich – wie bei der Luftverkehrsteuer, den Luftsicherheitsgebühren an Flughäfen oder der Urlaubssteuer.Urlauber, die z.B. in einem Reisebüro eine Veranstalterreise gebucht haben, sind allerdings bereits heute vollumfänglich geschützt. Im Fall einer Airline-Insolvenz können sie sich – wie jüngst im Fall der Fluggesellschaft Niki – darauf verlassen, dass der Veranstalter sich um sie kümmert und gegebenenfalls auf seine Kosten den Flug umorganisiert. Quelle: DRV / DMM