KBA ordnet Neuermittlung der CO2-Werte an

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnet die Neuermittlung der CO2-Werte an. Mit Bescheid vom 5. November sollen unter Aufsicht des KBA zu allen betroffenen Fahrzeugen die Schadstoffemissions- und Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte neu ermittelt werden.

 

Davor untersucht das KBA den gesamten Prozess der Ermittlung dieser Werte bei der Volkswagen AG und seinen Dienstleistern. Zu Fahrzeugen, die derzeit als nicht betroffen erscheinen, werden vom KBA Nachprüfungen beauftragt. 

Nach derzeitigem Sachstand wurden für die in Bezug auf die Stickoxid-Manipulation unauffälligen Fahrzeuge mit Motoren EA288 EU6 unzutreffende CO2-Werte angegeben. Betroffen sind 1,4-, 1,6- und 2,0-Liter Dieselmotoren und der 1,4-Liter Benzinmotor.  Über alle genehmigungsrelevanten Sachverhalte informiert das Kraftfahrt-Bundesamt die europäischen Genehmigungsbehörden. Quelle: KBA/NF