Neue Passagierrechte für alle Bahnen der EU

Die Passagierrechte bei Europas Bahnverkehrsunternehmen werden verbessert. So ist die Haftung bei Verspätungen, bei Zugausfällen oder Probleme mit Anschlusszügen nun europaweit einheitlich geregelt. Sämtliche Bestimmungen gelten auch für Regionalverbindungen. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament im Verkehrsausschuss des Europaparlaments geeinigt.

Ein ganz zentraler Fortschritt ist es, dass Bahnunternehmen künftig alle relevanten Reisedaten und -preise an Webseiten liefern müssen, die alle Informationen von allen Anbietern auf einen Blick gegenüberstellen. Das ist im Flugverkehr seit Langem völlig normal. Gibt es Verspätungen während der Fahrt, erhält der Reisende 25 % des Ticketpreises für 60 bis 120 Minuten Verzögerung und 50 % darüber hinaus. Neu und wichtig ist, dass Eisenbahnunternehmen auch haften, wenn vor Reiseantritt schon eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr absehbar ist. Dann gibt es entweder den vollen Ticketpreis retour oder der Reiseanbieter muss eine alternative Weiterreise zum selben Preis organisieren - Schienenersatzverkehr, Verpflegung und allfällige Hotelkosten inklusive. Das Leistungspaket im Falle der Verspätung vor dem Reiseantritt gilt ohne Ausnahme.

Nur bei eindeutig außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Katastrophen während der Reise wie z.B. Erdbeben müssen Eisenbahnunternehmen die 25 bzw. 50 % im Fall einer Reiseverzögerung nicht bezahlen. Nicht als solche Ereignisse höherer Gewalt gelten aber Herbststürme, Überflutungen, Streik und sämtliche technischen Ursachen oder Gebrechen.
Nach dem formellen Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens in den nächsten Wochen treten die neuen Regeln schon ab diesem Frühjahr Schritt für Schritt in Kraft. Quelle: ÖVP Parlamentsklub / DMM