Nicht einfach - Eine MPU anfechten

Es soll ja auch den einen oder anderen Dienstwagennutzer und Business Traveller geben, der schon mal zu einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), im Volksmund „Idiotentest“ genannt, verdonnert worden ist. Wenn man der Aufforderung zum Absolvieren einer MPU nicht nachkommt, erlässt die Führerscheinstelle den Bescheid zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser ist rechtsfähig und damit anfechtbar, z.B. wegen Unverhältnismäßigkeit, wenn das betreffende Verkehrssündenregister keine MPU rechtfertigt.

Die MPU ist eine Untersuchung der physischen und psychischen Konstitution einer Person im Hinblick auf ihre Eignung für den Straßenverkehr. Sie wird absolviert, um einen drohenden Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern, bzw. die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten. Vom Ergebnis der MPU kann dabei vieles abhängen, da mit der Fahrerlaubnis oft auch die berufliche Existenz steht oder fällt, und die Durchfallquote liegt bei bis zu 50 %.

Wie funktioniert die MPU rechtlich gesehen? Um zu verstehen, welche rechtlichen Möglichkeiten man im Zusammenhang mit der MPU hat, muss man sich darüber im klaren sein, was die MPU im rechtlichen Sinne eigentlich ist. Wenn man nach einer Verkehrskontrolle zum Ablegen einer MPU aufgefordert wird, hat man mitunter das Gefühl, man sei zu einer Art Sozialstunde verdonnert worden. Tatsächlich ist es aber so, dass die MPU im System des Umgangs der Behörden mit Verkehrssündern als Chance vorgesehen ist, um den Beweis für die eigene Verkehrstauglichkeit zu erbringen. Das bedeutet, rein rechtlich gesehen, dass der Betroffene die MPU freiwillig ablegt, dass er  selbst Auftraggeber (und Zahler) der MPU ist, und das anschließend erstellte Gutachten Eigentum des Betroffenen ist. Hieraus ergeben sich die Möglichkeiten (und Schwierigkeiten) eines rechtlichen Vorgehens gegen eine MPU.

Kann man eine MPU-Aufforderung anfechten? Die Aufforderung zur Absolvierung einer MPU stellt, auch wenn im Hintergrund der Führerscheinentzug droht, noch keine zwingende Anordnung dar. Sie ist kein „rechtsfähiger Bescheid“, und dementsprechend gibt es auch keine rechtlichen Mittel dagegen. Wenn man der Aufforderung jedoch nicht nachkommt, erlässt die Führerscheinstelle den Bescheid zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser ist rechtsfähig und damit anfechtbar, zum Beispiel wegen Unverhältnismäßigkeit, wenn das Verkehrssündenregister des Betroffenen keine MPU rechtfertigt. Des Weiteren kann unter Umständen die Frist zur Vorlage eines MPU-Gutachtens angefochten werden. Dies ist z.B. Möglich, wenn man wegen Drogenkonsums am Steuer eine MPU-Aufforderung erhalten hat, und die Vorlagefrist für das Gutachten knapper bemessen ist als die Mindestabstinenzzeit, die für ein positives Gutachten nötig wäre.

Wie funktioniert die Anfechtung des Führerscheinentzugs? Hierzu muss man über einen Anwalt Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis einreichen. Das Gericht wird die Klage prüfen, und darüber entscheiden, ob der Bescheid zurückgezogen, geändert, oder die Klage abgewiesen wird. Da ein entsprechendes Verfahren einige Monte dauern kann, wird der Anwalt einen Eilantrag auf Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO stellen, der zum Ziel hat, dass man für die Dauer des Verfahrens seine Fahrerlaubnis behalten kann.

Kann man ein negatives MPU-Gutachten anfechten? Wenn das MPU-Gutachten negativ ausfällt, gilt man als untauglich für den Straßenverkehr, bis man ein positives Gutachten vorweisen kann. Dies kostet unter Umständen viel Zeit, Nerven und Geld. Die Anfechtung eines MPU-Gutachtens ist rechtlich möglich. Es bestehen allerdings nur dann Erfolgsaussichten, wenn eine Fehlerhaftigkeit oder Manipulation der Untersuchung bzw. des Gutachtens nachgewiesen werden kann. Dies kostet wiederum Zeit, Nerven und Geld. Am Ärgerlichsten ist aber, dass der Betroffene (sind ja meist Männer) zur Anfechtung eines negativen Gutachtens dieses bei der Führerscheinstelle vorlegen muss, wo es für zehn Jahre Teil der persönlichen Akte wird.

Gibt es eine Alternative zur Anfechtung eines MPU-Gutachtens? Wie eingangs erklärt, ist man höchst persönlich Auftraggeber und Eigentümer des Gutachtens, ähnlich wie bei einer ärztlichen Diagnose, die man im eigenen Interesse erstellen lässt. Und, wie ein Arzt, haben auch die Ersteller des Gutachtens eine Schweigepflicht. Wenn man Gutachter von dieser Schweigepflicht nicht entbindet, und nicht sein Einverständnis zur automatischen Weiterleitung des Gutachtens an die Führerscheinstelle gibt, kann man ein negatives Ergebnis schlicht und einfach verschweigen, und bei einer anderen Prüfstelle ein zweites Gutachten einholen. Eine vorgeschriebene Wartezeit zwischen zwei MPUs gibt es nicht. Allerdings sollten man, wenn man einmal durchgefallen ist, eine Beratung in Anspruch nehmen, um die zweite MPU zu bestehen!

Zu beachten ist ferner, dass die Führerscheinstelle die Akte für eine weitere MPU an die „neue“ Prüfungsstelle senden muss. Wenn sich der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle dabei querstellt, kann man den Anspruch der Führerscheinstelle auf Einsicht in das MPU-Gutachten außer Kraft setzen, indem man seinen Führerscheinantrag begründungslos zurückzieht und erst wieder beantragt, wenn man ein positives Gutachten vorzuweisen kann.  Bis dahin bleibt man aber Fußgänger!

Fazit. Die Möglichkeiten, gegen eine MPU so vorzugehen, dass man den Führerschein behalten kann und keinen Idiotentest ablegen muss, sind überschaubar. Das muss auch so sein, damit das Netz engmaschig genug ist, um Personen, die wirklich am Steuer nichts verloren haben, zu erfassen und aus dem Verkehr zu ziehen. Wenn die Behörde einen Fehler gemacht hat – sei es bei der Aufforderung zur MPU oder bei der Erstellung des Gutachtens – kann man sich mithilfe eines Fachanwaltes dagegen zur Wehr setzen. Quelle: www.anwalt.de / Dr. Matthias Brauer LL.M.