NIKI: BGH soll entscheiden

Die NIKI-Insolvenz-Geschichte ist noch nicht ausgestanden. Nachdem das Landgericht Berlin festgestellt hat, dass für NIKI ein österreichisches Gericht (NIKI hat ihren gesellschaftsrechtlichen Sitz in Wien und auch eine österreichische Betriebserlaubnis) und nicht das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zuständig ist, will die zahlungsunfähige Airline den schon mit der britisch-spanischen IAG ausgehandelten Kaufvertrag über zwei parallele Insolvenzverfahren in Berlin und Wien absichern.

Laut vorläufige Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther, dem ein österreichischer Kollege zur Seite gestellt wird, wurde am Montag, 08.01.2017, Rechtsbeschwerde am Bundesgerichtshof gegen den überraschenden Beschluss des Landgerichts Berlin eingelegt. Dort will der für Insolvenzrecht zuständige 9. Zivilsenat das Verfahren zügig bearbeiten, so das Handelsblatt. Bis 12. Januar 2017 soll ein „Sekundär-Insolvenzverfahren“ in Österreich beantragt werden, um den Vertrag mit der spanischen IAG-Billigtochter Vueling abzusichern.

Die IAG-Billigtochter Vueling hat angeblich schon 16,5 Mio. Euro für NIKI bereitgestellt. Aber dieses Geld soll laut Flöther nur für kurze Zeit reichen. Laut IAG-Chef Willie Walsh soll der Deal mit der Übernahme NIKIs Ende Februar abgeschlossen sein. Insgesamt will die IAG knapp 20 % dessen bezahlen, was die Lufthansa ursprünglich ausgeben wollte. Wie DMM mehrfach berichtete, hat das österreichische Fluggastrechteportal FairPlane  bereits einen Konkursantrag beim österreichischen Bezirksgericht Korneuburg gestellt. Dort soll eine Entscheidung ebenfalls schnellstmöglich folgen. Ein neuer Bieterprozess is nach Quellen in Wien nicht zwingend vorgeschrieben. Quelle: DMM / Handelsblatt