Quarantäneunterbringung ist selbst zu bezahlen

Die Testpflicht für deutsche Urlauber, die per Flugzeug aus dem Ausland zurück nach Deutschland reisen, gelten seit Dienstag, 30. März 2021. Airlines und Reiseveranstalter bieten meist die entsprechende Logistik, um Reisenden zusätzliche Testmöglichkeiten vor dem Rückflug anzubieten.

Sollten Gäste vor dem Rückflug im Zielgebiet positiv auf Covid-19 getestet werden, gelten die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. In der Regel trägt der Reisende die dafür entstehenden Kosten selbst, sagt der DRV. Viele Reiseveranstalter bieten mit ihren Reisen entsprechend ausgestaltete, spezielle Corona-Versicherungen an, die solche Fälle abdecken und die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag übernehmen. Reisende, die ihre Reise individuell zusammengestellt und gebucht haben, müssen sich in eigener Verantwortung kümmern.

Laut GKV-Spitzenverband können Urlauber Unterbringungskosten in einem Quarantänehotel nicht auf Basis der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) abrechnen. Auch ihre Krankenkassen lehnen eine Kostenerstattung grundsätzlich ab. Denn "Quarantäne-Hotels", in denen sich infizierte Personen aufhalten müssen, sind keine Leistungserbringer z.B. der jeweiligen  öffentlichen Gesundheitssysteme. Quelle: DRV / GKV / DMM