Staat verliert 3/4 der Flugticketsteuer

2020 fielen in Deutschland laut Steueranmeldungen der Fluggesellschaften 349,8 Mio. Euro Luftverkehrsteuer – auch bekannt als Flugticketsteuer – an. Aufgrund der Corona-Krise sind das 838,3 Mio. Euro bzw. 70,6 % weniger als 2019 (1,2 Mrd. Euro).

2020 fiel für nur 24,7 Mio. Passagiere die Luftverkehrsteuer an, das waren fast drei Viertel (-74,4 %) weniger als 2019. Die Luftverkehrsteuer gilt für alle Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten, nicht aber für Umsteiger. Die höchsten Rückgänge im steuerpflichtigen Passagieraufkommen waren in den Monaten April (-99,2 %) und Mai (-98,3 %) zu verzeichnen, als der Flugverkehr fast zum Erliegen kam. Auch in den Sommermonaten wurden im Durchschnitt etwa drei Viertel Passagierinnen und Passagiere weniger befördert als im Vorjahreszeitraum.

Die Steuersätze unterscheiden sich je nach Flugentfernung. Bis Ende März 2020 betrug der Steuerbetrag auf Kurzstreckenflüge 7,37 Euro pro Flugticket (seit 01. April 2020: 12,90 Euro), auf Mittelstrecken 23,01 Euro (seit 01. April 2020: 32,67 Euro) und auf Langstrecken 41,43 Euro (seit 01. April 2020: 58,82 Euro). Quelle: Destatis / DMM