Unfall im Parkhaus

Hat man einen geschäftlichen Termin in der Innenstadt und reist mit dem Auto an, nutzt man meist ein Parkhaus. Diese sind leider oft sehr eng gebaut und die Parklücken sehr knapp bemessen. Wenn man im Parkhaus parkt, sollte man wissen, welche Regeln dort überhaupt gelten und wie das richtige Verhalten nach einem Unfall aussieht.

Gelten die üblichen StVO-Regeln im Parkhaus? Häufig herrscht Unsicherheit darüber, welche Verkehrsregeln im Parkhaus gelten. An manchen Parkhäusern befindet sich der Hinweis, dass die StVO gilt, an anderen wiederum befindet sich kein solcher Hinweis. Unabhängig von dem Hinweis auf die StVO gilt diese überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Da Parkhäuser von der Allgemeinheit genutzt werden, gilt somit die StVO.

Gerade in Ausparksituationen stellt sich jedoch die Frage, ob der fließende Verkehr Vorrang hat und der Ausparkende warten muss. So gilt es zumindest auf den normalen öffentlichen Straßen. In Parkhäusern ist auf den Fahrspuren die Vorfahrt jedoch nicht eindeutig geregelt. Aus diesem Grund müssen sich Autofahrer auch im Parkhaus an den § 1 StVO halten. Der besagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Wer im Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Autofahrer sollten daher im Parkhaus nicht auf ihr Vorfahrtsrecht beharren, sondern auch Rücksicht auf ausparkende Fahrer nehmen.

Wie sieht das richtige Fahrverhalten im Parkhaus aus? Zwar gilt die StVO im Parkhaus, trotzdem sollten sich Autofahrer an folgende Verhaltensregeln halten:

  • Die Fahrgeschwindigkeit sollte auf Schrittgeschwindigkeit reduziert werden.
  • Rücksichtnahme auf andere Autofahrer insbesondere auf ausparkende Fahrzeuge.
  • Im Parkhaus muss jederzeit mit einem Fußgänger gerechnet werden, weshalb Autofahrer besonders vorsichtig unterwegs sein sollten.
  • Autofahrer müssen jederzeit bremsbereit sein.

Richtiges Verhalten nach Unfall. Trotz vorsichtiger Fahrweise kam es zu einem Verkehrsunfall. Ein Unfall im Parkhaus erfordert das gleiche Verhalten wie ein Verkehrsunfall auf einer normalen Straße. Wurde eine Person verletzt, sollte in jedem Fall ein Rettungswagen sowie die Polizei informiert werden. Sofern notwendig muss Erste-Hilfe geleistet werden. Anschließend sollte der Schaden dokumentiert werden. Dabei sollten die Fahrzeuge zunächst nicht bewegt und in der Unfallstellung fotografiert werden. Bei kleineren Schäden reicht es aus, die Personalien sowie Versicherungsdaten auszutauschen. Bei Problemen im Hinblick auf die Schuldfrage und größeren Sachschäden sollte die Polizei gerufen werden. Diese erstellt dann ein Unfallprotokoll.

Die Polizei sollte ebenfalls informiert werden, wenn der andere Fahrer des Fahrzeugs nicht vor Ort ist. Der Unfallverursacher hat die Pflicht, eine gewisse Zeit am Unfallort zu warten, bis der andere Fahrzeugbesitzer zurückkehrt. Wer sich einfach unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss ggf. mit einer Anzeige wegen Unfallflucht rechnen.

Welche Versicherung haftet für Unfälle im Parkhaus? Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, dann kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Schäden auf. Kann nicht eindeutig geklärt werden, wer Schuld am Unfall hatte, bedarf es einer Einigung zwischen der gegnerischen Versicherung und dem Unfallbeteiligten. Teilweise muss die Schuldfrage vor Gericht geklärt werden.

Wegen der besonderen Verkehrssituation in Parkhäusern sprechen viele Gerichte jedem Unfallbeteiligten eine Teilschuld zu. Dies gilt immer dann, wenn beide Fahrzeuge in Bewegung waren. In einigen Fällen kann auch ein Unfallbeteiligter zu 100 % haftbar gemacht werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn dieser mit überhöhter Geschwindigkeit im Parkhaus unterwegs war. Dennoch ist die Haftung bei Parkhausunfällen sehr vom Einzelfall abhängig. Quelle: www.anwalt.de, RA Thorsten Köhn / DMM