Unfall: Wie lang muss ich auf das Geld warten?

Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall lassen sich Haftpflichtversicherungen oftmals viel Zeit. Das ist insbesondere dann problematisch, wenn man dringend auf das Geld angewiesen sind, um so die Reparatur des verunfallten Wagens oder den Kauf eines neuen Fahrzeuges finanzieren zu können.

Es ist verständlich, dass der Haftpflichtversicherung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Verkehrsunfallsachen eine angemessene Zeit zur Prüfung des Anspruchs eingeräumt werden muss. Die Versicherung ist nicht dazu verpflichtet, vorschnell und unbesehen Zahlungen zu leisten. Wie viel Zeit ihr bei der Prüfung zusteht, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. In Fällen durchschnittlicher Art wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Zeitraum von 4 bis 6 Wochen für notwendig, aber auch ausreichend erachtet.

Auch das Argument vieler Versicherungen, man müsse erst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, bevor man Zahlungen vornehme, greift nach ständiger Rechtsprechung in unkomplizierten Fällen nicht, „denn der Haftpflichtversicherer kann sich über seinen Versicherungsnehmer über den Sachverhalt unterrichten. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, ist grundsätzlich nicht geboten bzw. erforderlich, zumal mit einer Akteneinsicht erfahrungsgemäß oft erst nach Monaten zu rechnen ist und ein entsprechendes Zuwarten den berechtigten Interessen des Geschädigten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen würde.“ (vgl. z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2013 - 3 W 46/13)

Fristbeginn. Beachten Sie, dass die Frist nicht durch das Unfallereignis ausgelöst wird, sondern erst durch den Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens. Das heißt, die Prüffrist wird erst in Gang gesetzt, wenn die Versicherung den geltend gemachten Anspruch prüfen kann, ihr also alle notwendigen Informationen zum Unfallgeschehen und zur Schadenshöhe vorliegen.

Kostenrisiko bei verfrühter Klage. Verfügt die Haftpflichtversicherung nicht über alle zur Prüfung erforderlichen Informationen und reichen Sie verfrüht Klage ein, tragen Sie nach den gesetzlichen Regelungen das Risiko, auf den Kosten für das gerichtliche Verfahren sitzen zu bleiben. Dies gilt leider auch dann, wenn Sie den Verkehrsunfall nicht verschuldet haben und daher eigentlich die gegnerische Versicherung diese tragen müsste.

Was also tun, wenn die Versicherung nicht zahlt. Wenn Sie von der gegnerischen Versicherung keine Rückmeldung erhalten oder sie nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten, angemessenen Frist zahlt, obwohl Sie ihr alle notwendigen Informationen haben zukommen lassen, sollten Sie sich damit nicht zufrieden geben und – unter Hinweis auf die Rechtsprechung – immer wieder nachfragen. Empfehlenswert ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, auch bei einfach gelagerten Verkehrsunfällen. Dieser kann Sie umfassend dazu beraten, welche Ansprüche Sie geltend machen können sowie welche Informationen und Unterlagen bei der Haftpflichtversicherung einzureichen sind, um die Prüffrist möglichst zeitnah in Gang zu setzten. Quelle: www.anwalt.de, RA Josephine Liedert / DMM