Die Verordnung tritt voraussichtlich am 03. Februar 2021 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021. "Wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil bei der Vorstellung der Verordnung. Übrigens sind Beschäftigte nicht verpflichtet, ein Homeoffice-Angebot anzunehmen oder umzusetzen. Dies ist dann z.B. der Fall, wenn etwa dem „Büro zuhause“ die digitale Grundausstattung (PC/Mac, Laptop, Tablet und Internetanschluss) fehlt. Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen „digital aufrüsten“, sollen mit steuerlichen Anreizen geködert werden.
Heil wie auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier betonten, dass es Kontrollen oder Sanktionen "nur ganz selten" geben soll. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales / DMM