Vielen wird die Einreise verweigert...

... weil sie ihre Dokumente nicht peinlich genau ausgefüllt oder unvollständig oder gar nicht bei sich haben. Es häufen sich nämlich Meldungen, dass Passagiere an Flughäfen nicht mitgenommen werden, weil sie die Reisebestimmungen nicht erfüllen. Es reicht eben nicht mehr, auch für Geschäftsreisende, nur seinen Reisepass oder Personalausweis vorzuzeigen. Nahezu jedes Land, nicht nur in Europa, hat eigene Richtlinien erlassen, die bei Nichtbefolgen die Konsequenz haben, dass man am Startflughafen gar nicht erst ins Flugzeug kommt.

Auch als Geschäftsreisende/r muss man korrekt ausgefüllte Dokumente bei Auslandsflügen mit sich führen, ansonsten bleibt man zuhause. Foto: DMM

In der Schweiz z.B. sollen seit Jahresbeginn mehr als 6.000 Passagiere zurückgewiesen worden sein, weil sie nicht die für ihr Zielland vorgeschriebenen Dokumente bei sich führten. Auch in Deutschland sind nach DMM-Informationen etliche Tausend Passagiere vergebens zum Flughafen gereist und mussten dann zurück nachhause.

Ganz wichtig und schon zig Male von DMM beschrieben: Test- oder Impfzertifikate müssen in aller Regel in englischer Sprache vorliegen. Die Zertifikate auf deutsch oder französisch sind oft ein Ablehnungsgrund.

  • Des Weiteren wichtig: Die Nachweise (z.B. PCR-Test) dürfen bei der Einreise ins Zielland nicht abgelaufen sein.
  • Des Weiteren ist auf den Einreisedokumenten unbedingt die korrekte Passnummer anzugeben.
  • Während sich einige Airlines in solchen Fällen kulant zeigen und eine Umbuchung kostenlos oder zu geringen Gebühren auf ein anderes Abflugdatum ermöglich, können je nach Flugtarif und Airline aber auch die vollen Kosten anfallen, wenn man als Passagier die vorgeschriebenen Papiere nicht vorweisen kann. Generell zahlen auch die Reiseversicherungen in solchen Fällen keinen Cent.

Nahezu alle Länder dieser Welt, in die man inzwischen reisen darf (Einreiseverbote gelten nach wie vor für die USA, für. Kanada, Australien, Japan und weitere), verlangen für die Einreise einen Nachweis darüber, ob die reisende Person geimpft, genesen oder getestet ist (3G-Regelung). Diese Zertifikate können digital (also auf dem Smartphone) mit dem Covid-Zertifikat vorgelegt werden, muss aber, wie gesagt, in englischer Sprache verfasst sein. Vollständig Geimpfte müssen beachten, dass bei Beginn der Reise die zweite Impfdosis zwei Wochen vor der Einreise in das Zielland erfolgt sein muss; andernfalls bleibt am Flughafen stehen.

Wer nicht vollständig geimpft ist und stattdessen ein negatives Covid-Testergebnis vorweist, muss beachten, dass die maximalen Zeiten eingehalten werden. Bei PCR-Tests gilt, dass diese bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sind; bei einem Antigen-Test sind dies 48 Stunden. Diese Zeiten müssen zwingend eingehalten werden. Es gibt zahlreiche Testcentren an den Flughäfen (Achtung: nur Schnelltests, deren Ergebnis binnen ca. 1 Stunde zu bekommen ist)) in Apotheken, bei Hausärzten, oft genug auch in den Unternehmen, bei denen man beschäftigt ist. Man muss sich nur rechtzeitig darum kümmern. Wer auf den letzten Drücker erscheint und eine Bescheinigung über sein Testergebnis kurz vor Abflug haben möchte, hat Pech gehabt. 

Daten müssen absolut korrekt sein. Damit die verschiedenen Zertifikate gültig sind, müssen die persönlichen Daten wie der vollständige Name zwingend mit dem Reisepass/ID übereinstimmen. Zahlreiche Länder verlangen für die Einreise zudem das Ausfüllen des „Passenger Locator Formulars“. Teilweise muss dieses bereits mindestens 24 Stunden vor dem Grenzübertritt online vollständig ausgefüllt sein. Die Bestimmungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Eine nützliche Übersicht über die geltenden Bestimmungen in den europäischen Ländern ist unter https://reopen.europa.eu/de/ nachzulesen.

Viel Zeit mitbringen. Die Dokumentenprüfung am Check-In Schalter und beim Gate nehmen Zeit in Anspruch, weshalb es zu Wartezeiten kommen kann. Deshalb die Empfehlung: Mindestens drei Stunden vor Abflug am Airport erscheinen und wenn möglich, den Check-in schon tags zuvor online erledigen. Achtung: In etlichen Zielländern, z.B. Italien, kann man zwar 23 Stunden vor Rückflug online einchecken, muss aber seine Bordkarte dann in Papierform am Schalter abholen. Selbiges ist auch DMM vor einigen Tagen passiert. Rom beruft sich bei dieser Umständlichen Praxis auf die Corona-Pandemie. Quelle: DMM / travelnews.ch