Vorstand oder Aufsichtsrat bei Lufthansa müsste man sein...

Rund 3.200 Aktionäre haben die Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa AG online verfolgt. Insgesamt waren 40,8 % des Grundkapitals vertreten. Mit großer Mehrheit haben sie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 entlastet.

Die Anteilseigner stimmten der Schaffung eines Genehmigten Kapital C in Höhe eines Nominalwerts von bis zu 5,5 Mrd. Euro, entsprechend des Vorschlags des Vorstands und Aufsichtsrats, mit einer Mehrheit von 97,79 % der Stimmen zu.

Die Aktionäre wählten außerdem Angela Titzrath (Vorstandsvorsitzende Hamburger Hafen und Logistik AG), Dr. Michael Kerkloh (Ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH) und Britta Seeger (Mitglied des Vorstands, Daimler AG) in den Aufsichtsrat. Angela Titzrath und Dr. Michael Kerkloh waren bereits im September 2020 als Aufsichtsratsmitglieder gerichtlich bestellt worden. Britta Seeger ersetzt Stephan Sturm, der sein Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der Hauptversammlung niedergelegt hat.

Aufgaben des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, berät ihn bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er entscheidet ferner über das System und die Höhe der Vergütung des Vorstands. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats benötigt. Darunter fallen ab einer bestimmten Wertgrenze zum Beispiel die Aufnahme von Fremdkapital, Investitionen in Flugzeuge und andere Güter des Anlagevermögens, das langfristige Leasing von Flugzeugen, die Gründung von Unternehmen sowie der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmensanteilen. Jährlich genehmigt der Aufsichtsrat darüber hinaus die Strategie des Unternehmens, wesentliche Leistungskennzahlen (KPIs) für das Folgejahr sowie die mittelfristige Finanzplanung des Konzerns.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Danach erhalten die ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 80.000 Euro. Der Vorsitzende erhält 240.000 Euro, der stv. Vorsitzende 120.000 Euro. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 60.000 Euro, sonstige Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich 30.000 Euro. Vorsitzende anderer Ausschüsse erhalten zusätzlich 40.000 Euro, sonstige Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten zusätzlich 20.000 Euro. Die Vergütungen für Ausschusstätigkeiten stehen unter dem Vorbehalt, dass der Ausschuss im Geschäftsjahr mindestens einmal getagt hat.
Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat oder einer mit einer zusätzlichen Vergütung verbundenen Tätigkeit in einem seiner Ausschüsse aus, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung. Die zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten steht unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Ausschuss bereits mindestens einmal getagt hat.

Letztlich verdienen die Aufsichtsratschefs anderer deutscher Börsenschwergewichte einer aktuellen Studie zufolge im Corona-Krisenjahr 2020 zum Teil erheblich mehr als ihre KollegInnen des LH-Kontrollgremiums. Nach einer Untersuchung der Unternehmensberatung HKP Group sank die Vergütung der ganzjährig tätigen Chefkontrolleure der Dax-Unternehmen gegenüber dem Vorjahr im Schnitt auf rund 416.000 Euro. Spitzenverdiener war Volkswagen-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, zugleich Vorstandsvorsitzender von Porsche, mit 900.000 Euro. Auf Platz zwei folgte Deutsche-Bank-Chefkontrolleur Paul Achleitner, der lange die Liste angeführt hatte, mit rund 802.000 Euro.

Und noch ein Blick auf die Vergütungen des Lufthansa-Vorstands. Der CEO erhält eine jährliche Grundvergütung von 1.634.000 Euro. Außerdem steht für ihn ein Dienstwagen samt Chauffeur zur Verfügung. Außerdem erhält er branchenübliche Flugvergünstigungen für private Flugreisen, Versicherungsprämien und zur Altersversorgung eine jährliche Zahlung in Höhe von  855.000 Euro. Bei 100 % Zielerreichung pro Jahr gibt’s einen Bonus in Höhe von 1,14 Mio. Euro. Hinzu addieren sich weitere Zahlungen aus der mehrjährigen variablen Vergütung bei positiver Unternehmensentwicklung. Ordentliche Vorstandsmitglieder streichen ein Jahresgrundgehalt von 860.000 Euro ein + 450.000 Euro zur Altersvorsorge + 600.000 Euro für 100 % Zielerreichung + eine mehrjährige variable Vergütung. Beim Jobwechsel werden maximal zwei Jahresvergütungen als Abfindungshöchstgrenze fällig. Quelle: Lufthansa / DMM