Wer darf über NIKI entscheiden?

Wie kann es sein, das ein deutsches Gericht sich für ein Unternehmen mit offiziellem Sitz im Ausland für zuständig erklärt? Das bildet sich jedenfalls das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Fall der insolventen Airberlin-Tochter NIKI ein. NIKI ist aber mit Sitz in Wien registriert. Nach der Beschwerde des Fluggastrechteportals Fairplane gegen das willkürliche „An sich Ziehens des Insolvenzverfahrens“ durch Berlins Justitita muss rasch eine Klärung erfolgen.

Das Amtsgericht-Berlin-Charlottenburg hatte im Dezember die vorläufige Insolvenzverwaltung für NIKI angeordnet und den auch für Airberlin zuständigen Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas Flöther mit der Aufgabe betraut (DMM berichtete). Wie DMM berichtete, hatte das Fluggastrechteportal angezweifelt, dass sich das deutsche Gericht für das österreichische Unternehmen für zuständig erklären durfte. Die Berliner Richter wiederum behaupten einfach, der Mittelpunkt der Interessen NIKIs sei Berlin und nicht Wien. Am Donnerstag, 04. Januar 2018, wies das AG Berlin-Charlottenburg  die Beschwerde Fairlanes in Bezug auf die Zuständigkeit des deutschen Gerichts ab und leitete sie zur Entscheidung an das Landgericht Berlin weiter. Letzteres muss eine schnelle Entscheidung fällen, zumal Eilbedürftigkeit vorliegt und andernfalls der Verkauf an die britisch-spanische IAG noch platzen könnte.  

Nach internationalem Recht aber muss ein österreichisches Gericht mit dem Fall betraut werden, sagen juristische Fachleute. Lucas F. Flöther hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Zweifel gewarnt, der Verkauf von Niki an die British-Airways-Mutter IAG könne hinfällig werden, sollte die Zuständigkeit wechseln. Letztlich könnte das Verfahren beim Bundesgerichtshof landen.

Aktuell stehen die Maschinen des österreichischen Luftfahrtunternehmens am Boden. Die IAG wollte NIKI in ihre spanische Günstigtochter Vueling integrieren. Und die Holding will mit rund 36,5 Mio. Euro auch nur ein Fünftel jenes Preises für NIKI bezahlen, den die Lufthansa geboten hatte. Die LH aber war von der EU-Kommission ausgebootet worden, so das sie ihre Offerte zurükzog, was die sofortige Zahlungsunfähigeit NIKI's nach sich zog. Quelle: AG Berlin / DMM