Die Quarantänepflicht nach der Einreise bleibt bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Erst nach fünf Tagen kann man sich „freitesten“, wie es heißt. Ausnahmen gelten für Pendler, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit anreisen. Sie müssen sich nicht registrieren und auch keine zehntägige Quarantäne antreten.
Personen, die aus einem derzeit von Corona wenig betroffenen Land (gibt es kaum) nach Österreich einreisen, werden zwar von der Quarantäne ausgenommen, nicht aber von der Registrierung. Diese Staaten-Liste wird kaufend aktualisiert. Ohne Einschränkungen nach Österreich kommen derzeit nur Staatsangehörige von Finnland, Griechenland, Irland, Island, Norwegen sowie von Australien, Japan, Neuseeland, Singapur und Südkorea.
Bei der Online-Registrierung - Das PCT-Registrierungsformular ist nach Veröffentlichung der Novellierung der COVID-19 Einreiseverordnung auf www.oesterreich.gv.at auf Deutsch und Englisch downloadbar.müssen Name und Kontaktdaten angegeben werden, des Weiteren wo genau man sich in den Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Quelle: Bundesministerium Österreich für europäische und internationale Angelegenheiten /DMM