42 Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko

Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat soeben eine neue Liste mit den Ländern bekannt gegeben, bei denen private und geschäftliche Touristen einem erhöhtem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Wer von diesen Ländern in die Schweiz zurückreist, muss zunächst zehn Tage in Quarantäne.

In Deutschland wollen die Länder-Gesundheitsminister am Freitag, 24. Juli 2020, darüber beraten, was mit Touristen geschehen soll, die sich leichtsinnigerweise in Risikogebieten zwecks Urlaubs aufhalten. Nicht ausgeschlossen, dass sie sich nach der Rückkehr in Quarantäne begeben müssen. Die Schweiz ist schon einen Schritt weiter. Die aktuelle Liste jener Länder, bei denen eine Quarantänepflicht für Rückreisende gilt, wurde jetzt vom BAG von 29 auf 42 ausgeweitet. Neue Risikoländer sind demnach die Balkanstaaten Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Luxemburg, Costa Rica, Ecuador, Mexiko, die Malediven und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Liste der riskanten Länder, die auch deutschen Touristen zu denken geben sollte:  
•    Argentinien
•    Armenien
•    Aserbaidschan
•    Bahrain
•    Belarus (ab dem 23. Juli nicht mehr auf der Liste)
•    Besetztes Palästinensisches Gebiet
•    Bolivien
•    Bosnien und Herzegowina
•    Brasilien
•    Cabo Verde
•    Chile
•    Costa Rica
•    Dominikanische Republik
•    Ecuador
•    El Salvador
•    Eswatini (Swasiland)
•    Guatemala
•    Honduras
•    Irak
•    Israel
•    Katar
•    Kasachstan
•    Kirgisistan
•    Kolumbien
•    Kosovo
•    Kuwait
•    Luxemburg
•    Malediven
•    Mexiko
•    Moldova
•    Montenegro
•    Nordmazedonien
•    Oman
•    Panama
•    Peru
•    Russland
•    Saudi-Arabien
•    Schweden (ab dem 23. Juli nicht mehr auf der Liste)
•    Serbien
•    Südafrika
•    Suriname
•    Turks- und Caicos-Inseln
•    Vereinigte Arabische Emirate
•    Vereinigte Staaten von Amerika (inklusive Puerto Rico und US Virgin Islands).

In der Schweiz gilt folgende verbindliche Vorschrift. Rückreisende aus den Ländern der Liste habe sich sofort nachhause zu begeben müssen sich dorrt zehn Tage lang ständig aufhalten. Binnen 48 Stunden haben sie der zuständigen kantonalen Behörde ihre Wiedereinreise zu melden. Bedenken von Reiseveranstaltern, dass ihnen Geschäft durch die Lappen gehen könnte, lässt das BAG nicht gelten. Nicht ausgeschlossen, dass als nächstes Problemland Spanien hinzukommen könnte. Denn dort steigen die Fallzahlen wieder. Quelle: BAG / DMM