AA: Unbedingt aus Irak ausreisen

Das Auswärtige Amt (AA) hat angesichts der aktuellen Lage weiterhin zur sofortigen Ausreise aus bestimmten Landesteilen des Irak aufgerufen.

Der Irak ist wie Syrien, Afghanistan, Lybien etc. für Geschäftsreisende ein hoch gefährliches Pflaster. Das Auswärtige Amt rät daher zur umgehenden Ausreise aus dem Irak, wenigstens aus folgenden Prvinzen:

  • Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mosul)
  • Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
  • Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
  • Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baquba)
  • Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
  • Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.

Zudem hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorläufig bis Ende März 2015 für deutsche Luftfahrtunternehmen ein An- und Abflugverbot für den Flughafen Erbil verhängt. Seitdem die terroristische Organisation ISIS Anfang Juni 2014 große Teile der Provinz Ninewa unter ihre Kontrolle gebracht hat und in weitere Teile der Provinz Salah Al-Din und in die Provinz Diyala vorgedrungen ist, muss dort weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Verbündeten der IS-Mörderbanden und den irakischen Sicherheitskräften, regional-kurdischen Peschmerga, Milizen und auch mit US-Luftschlägen gerechnet werden. Seit Anfang August 2014 ist davon vor allem der Großraum Mossul betroffen. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinz Anbar, in der terroristische Kräfte ihre Kontrolle ausbauen. In der Provinz Ta’mim kommt es regelmäßig zu Kämpfen zwischen terroristischen Gruppen und kurdischen Peschmerga. Quelle: AA / DMM