Dies beschloss der Bundestag aktuell. Restaurants soll u.a. mit dieser Abgabensenkung unterstützt werden, die wegen der Pandemie immense Umsatzeinbrüche haben. Die Steuersenkung gilt ab Juli und befristet für ein Jahr. Wermutstropfen: Die Steuersenkung gilt nicht für Getränke. Ob das den Gastronomen hilft, ist fraglich. Aktuelle Umfragen zeigen, dass auch nach der Wiederöffnung von Restaurants ein wirtschaftlicher Betrieb nicht machbar ist. So betonen es mehr als 80 % der Restaurantbetreiber. Inzwischen ist zu beobachten, dass viele Restaurants ihre Preise für Speisen und Getränke zum Teil erheblich verteuert haben, um ihre Einnahmesituation wenigstens ein bisschen zu verbessern. Quelle: Bundestag / DMM