Ab Mai 2018 Rauchverbot in Österreichs Restaurants

Ab Mai 2018 ist das Rauchen auch in Österreichs Gastronomie Geschichte. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentierten bei einer Pressekonferenz in Wien den entsprechenden Gesetzesentwurf.

Das Nichtraucherschutz-Paket entspricht den europäischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und stellt die Gesundheit der Bürger in den Vordergrund. "Wir haben eine tragfähige und praxistaugliche Lösung erzielt, die dem europäischen Trend entspricht. Damit stärken wir den Nichtraucherschutz, schaffen eine klare Regelung und gehen auf die Anliegen der Konsumenten sowie der Beschäftigten in der Gastronomie ein", betont Vizekanzler Mitterlehner anlässlich der Novelle des Tabakgesetzes durch das Gesundheitsministerium.

Mitterlehner ist überzeugt, dass die neue, klare Regelung vom Großteil der Bevölkerung gewünscht und mitgetragen wird: "Der weitaus größte Teil wünscht sich endlich eine klare Linie beim Nichtraucherschutz. Die gesellschaftliche Entwicklung geht in Richtung Nichtrauchen und diese Einstellung wird in den nächsten Jahren weiter voranschreiten." Mitterlehner verweist dabei auf die zeitliche Übergangsfrist, die es auch ermöglichen werde "eine bessere Kultur des Nichtrauchens in Österreich zu etablieren." Nichtraucherschutz dürfe nicht nur auf Lokale und Gaststätten begrenzt werden, sondern müsse deutlich breiter greifen: Beginnend bei der Prävention bei Jugendlichen, bis hin zur Hilfe zur Entwöhnung und Aufklärung über die gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens. Dazu braucht es eine breite Palette an Maßnahmen.

Lokale müssen ab Mai 2018 rauchfrei sein. Eine Nichtraucher-Innenschutz-Prämie soll möglichst viele Gastronomiebetriebe schon früher zur Umstellung bewegen. Das Gesetz soll noch vor dem Sommer beschlossen werden. Die Gesundheitsministerin betonte, dass mit dem Rauchverbot vor allen Dingen die vielen in der Gastronomie beschäftigten Menschen geschützt werden. Denn die sind besonders belastet, das Rauchverbot ist daher ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

In Ländern, die bereits ein generelles Gastronomie-Rauchverbot umgesetzt haben, hat sich gezeigt: In den ersten Monaten war bereits eine deutliche Reduktion von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verzeichnen. Das Rauchverbot gilt für Gastronomiebetriebe, aber auch für Vereine und bei Zeltfesten. In Hotels darf in eigenen Raucher-Innenbereichen geraucht werden, dort dürfen aber weder Speisen noch Getränke konsumiert werden. Das Verbot gilt für alle Räume, in denen Speisen verarbeitet und verabreicht werden.

Um möglichst viele Gastronomiebetriebe schon früher zur Umstellung auf rauchfrei zu bewegen, wird ein besonderer Anreiz geschaffen: Die Wirte erhalten, wenn sie ihren Betrieb schon bis Juli 2016 rauchfrei halten, eine Prämie im Ausmaß von 10 % des Restwerts der Investitionen, die sie in den vergangenen Jahren zur Trennung von Raucher- und Nichtraucher-Bereich getätigt haben. Darüber hinaus können sie den Restwert auf einen Schlag abschreiben."

Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten, denn auch diese seien gesundheitsschädlich und hätten Suchtpotential, so die Ministerin weiter. Begleitend sollen weitere Präventionsmaßnahmen gesetzt werden. Als eine ihrer ersten Aufgaben als Ministerin hat Oberhauser eine Präventionskampagne, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richtet, in Auftrag gegeben, die rund um den Weltnichtrauchertag am 31. Mai präsentiert wird. Quelle: Europaticker / DMM