Abgabenfreies Dienstfahrrad

Seit Anfang 2019 sind Diensträder steuerfrei, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung will diese Regelung bis 2030 verlängern.

Der erst im Frühjahr eingeführte Erlass war eigentlich bis 2021 befristet. Dieser Vorschlag ist Teil eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Elektromobilität, das die Bundesregierung in den Bundestag einbringen will.

Die Bundesregierung will eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität fördern. Dabei soll die Elektromobilität einen zentralen Baustein für eine zukunftsgerechte Fortbewegung darstellen. So steht es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. In erster Linie zielt er auf E-Autos. So wird die so genannte 0,5 %-Regel für elektrische Dienstwagen um zehn Jahre bis 2030 verlängert. Gleiches gilt für ein Dienstrad ob mit oder ohne Elektromotor. Falls der Arbeitnehmer einen Teil des Anschaffungspreises mitfinanziert.

Anders sieht es bei einem Dienstrad aus, das der Arbeitgeber voll finanziert. Das stellt der Arbeitgeber seinem Angestellten sozusagen zusätzlich zum Arbeitslohn. Hier macht der Fiskus die Hand gar nicht auf, dieses Modell ist steuerfrei. Von dieser Steuerfreiheit profitiert aktuell nur ein kleiner Teil der Dienstrad-Nutzer. In der ursprünglichen Regelung sollten vom Arbeitnehmer mitfinanzierte Diensträder wie Verbrenner-Geschäftswagen besteuert werden. So wären 1 % des Neupreises fällig. Eine faktische Benachteiligung von Fahrrädern gegenüber Elektroautos. Quelle: BMF / DMM