Änderungen im Verkehrsrecht

Im Jahr 2017 treten einige rechtliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer in Kraft. Der ADAC gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Verkehrsrecht in Europa.

In Deutschland müssen Radfahrer ab 1. Januar 2017 die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind. In diesem Fall waren bisher die Fußgängerampeln verbindlich. Auch im Ausland gibt es Änderungen für Auto- und Motorradfahrer. So werden in Italien und in den Niederlanden zum 1. Januar 2017 die Geldsanktionen für Verstöße im Straßenverkehr angehoben.

Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten. Für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse würde dies einem Fahrverbot in Italien gleichkommen. In Frankreich besteht für Motorradfahrer seit 20. November 2016 eine Handschuhpflicht.

Noch offen ist, wann folgende Änderungen in Deutschland 2017 in Kraft treten werden:

Aufsichtspersonen sollen künftig Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten dürfen. Daneben können Kinder unter acht Jahren künftig wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg nutzen. Zudem soll ein Zusatzzeichen für E-Bikes eingeführt werden, um Radwege für diese Fahrzeuge freigeben zu dürfen. Für 2017 ist weiter eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer geplant, das künftig weitere Geräte wie beispielsweise Tablets umfassen soll. Zudem ist eine Erhöhung der Bußgelder für diese Verstöße in der Diskussion.

Im kommenden Jahr soll außerdem das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch sollen sie von Parkgebühren befreit werden können. Ein neues Verkehrsschild soll Carsharing-Parkflächen kennzeichnen. Das Gesetz schafft die Grundlage, um im Wege einer Verordnung den kommunalen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit zu geben, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen zu können. Quelle: ADAC / NF