Die Bettensteuer für Saarbrücken ist beschlossene Sache. Dafür stimmte die notwendige Mehrheit bei der Saarbrücker Stadtratssitzung am Dienstag.,04. November 2025. Von der Beherbergungssteuer erhofft sich die Stadt rund 1,5 Mio. Euro zusätzlichen Einnahmen in der Zukunft.
Die beschlossene Bettensteuer heißt offiziell eigentlich Beherbergungssteuer. Hotelgäste müssen in Saarbrücken künftig 3,5% des Übernachtungspreises zusätzlich abführen. Das gilt nicht nur für klassische Hotels und Herbergen, sondern auch für "Anbieter auf einschlägigen Plattformen", zum Beispiel AirBNB.
Investiert werden sollen diese nach Angaben von Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU) in die Umsetzung der Tourismusstrategie. So sollen etwa die Touristeninfo länger geöffnet und Marketingmaßnahmen z.B. entlang von Bahnstrecken umgesetzt werden.
Gegenwind erhielt die Beherbergungssteuer im Stadtrat von der FDP. Der Fraktionsvorsitzende Helmut Isringhaus kritisierte, die Steuer sei ein falsches Signal an eine Branche, die unter enormem Druck stehe. Die SPD schlug vor, die Beherbergungssteuer erst ab 2029 zu erheben. Viele Betriebe hätten mit Blick auf den Umbau des Congresscentrums erst investiert. Zudem sei zu befürchten, dass private Anbieter von Ferienwohnungen die Abgabe von 3,5 % des Übernachtungspreises nicht zahlen würden. Die Stadt plant, dass Hotelbetreiber halbjährlich in einer formlosen E-Mail ihre Steuerlast melden.
Der Hotel- und Gaststättenverband kritisiert die Einführung der Bettensteuer. Dehoga-Präsident Michael Buchna teilte schriftlich mit, die Einführung komme "zur Unzeit", sie treffe "ausgerechnet die Hotels, die ohnehin ums wirtschaftliche Überleben ringen".
Zwar solle die Steuer formal der Gast zahlen, doch in der Praxis lasse sich die Abgabe oft gar nicht weiterreichen. "Diese Steuer ist kein Beitrag zur Tourismusförderung, sondern ein weiterer Sargnagel für eine Branche, die Saarbrücken lebendig hält", so Buchna.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bettensteuer für verfassungsgemäß erklärt. Viele Kommunen könnten sie künftig erheben, auch im Saarland. Der Städte- und Gemeindetag ist zufrieden, warnt aber vor einer übereilten Einführung.
Bereits in den Jahren 2010 und 2022 stand eine Bettensteuer zur Diskussion. Im dritten Anlauf nun wird sie Realität. DEHOGA-Präsident Michael Buchna betonte, dass die Entscheidung eine Branche treffe, die „ohnehin ums wirtschaftliche Überleben ringt“. Die Maßnahme belaste besonders inhabergeführte Familienbetriebe mit schmalen Gewinnmargen, die bereits mit steigenden Energiekosten, Fachkräftemangel und sinkender Nachfrage, insbesondere bei Geschäftsreisen, zu kämpfen hätten.
Die IHK Saarland hatte bereits im Vorfeld die geplante Einführung entschieden abgelehnt. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé hob hervor: „Es ist nicht Aufgabe der Hotellerie, die Haushaltsprobleme der Landeshauptstadt Saarbrücken zu lösen.“ Die Finanzierung des Tourismus sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabeund dürfe nicht einseitig zulasten einzelner Branchen gehen.
Die Verbände warnen davor, dass die Steuer nicht einfach an die Kunden weitergereicht werden könne. Im Geschäftsreisemarkt seien Preise oftmals im Voraus über Kontingente mit festen Verträgen vereinbart, was eine Weitergabe der Kosten kaum möglich mache. Dr. Thomé betonte, die Nachfrage im Geschäftsreisemarkt werde aufgrund veränderter Reisegewohnheiten und des industriellen Wandels ohnehin zurückgehen.
Bei Privatreisen drohe eine Abwanderung in umliegende, steuerfreie Nachbarkommunen, was zu Auslastungs- und Umsatzeinbußen für Saarbrücken führen könne. Sowohl Dehoga als auch IHK bezweifeln, ob die Einnahmen der Stadt die damit verbundenen Mehraufwände übersteigen. Der Dehoga warnte, dass „aus einem politischen Beschluss schnell ein wirtschaftlicher Bumerang“ werden könne. Er wies darauf hin, dass der durchschnittliche Umsatz pro verfügbarem Zimmer in Saarbrücken mit 52 Euro bereits weit unter dem Bundesdurchschnitt von 75 Euroliege.
Die IHK wies zudem auf die fehlende Zweckbindung der Steuer hin, da Tourismusförderung eine freiwillige Aufgabe sei. Es bestehe das Risiko, dass die zugesagte Verwendung der Mittel für touristische Projekte aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht eingehalten werden könne. Quelle: SR / DMM




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