Airberlin-Insolvenzverwalter bekommt über 25 Mio. Euro

Lucas Flöther, Honorarprofessor und Fachanwalt für Insolvenzrecht und einer der erfahrensten Insolvenzverwalter des Landes hat die Pleite der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erfolgreich abgewickelt. Dafür erhält der 45-jährige gebürtige Leipziger, in dessen Kanzlei in Halle/Saale rund hundert Mitarbeiter beschäftigt sind, über 25 Mio. Euro.

Der Volljurist, der seit 2015 u.a. den „Gravenbrucher Kreis“ leitet, ein renommierter Zusammenschluss von Anwälten aus den führenden Insolvenzkanzleien des Landes, war Sachwalter vom 15. August 2017 bis Mitte Januar 2018. Durch eine amtliche Veröffentlichung wurde am 04. März 2019 bekannt, dass ihm das Amtsgericht Charlottenburg die Summe von 24.395.000 Euro plus 19 % Mehrwertsteuer zugesprochen hat.

Aus dem Beschluss des Berliner Amtsgerichts Charlottenburg geht hervor, dass Flöther allein über die Mindestsätze, die in der Insolvenzverwalter-Verordnung vorgesehen sind, rund 14 Mio. Euro erhalten würde. Allerdings wurde ein Abschlag beantragt und auch bewilligt, so dass der Regelsatz mit 11,9 Mio. Euro festgesetzt wurde. Der Jurist beantragte für seine Sachwalter-Aktivitäten allerdings auch einen Zuschlag in der Höhe von 105 %. Begründet wurde dieser u.a. mit umfangreicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Aufnahme eines Massekredits (150 Mio. Euro-Darlehen der KfW-Bank), der Klärung von Arbeitnehmerangelegenheiten mehrerer Tausend MitarbeiterInnen, einem international geführten, „besonders aufwändigen“ Investorenprozess sowie die Vorbereitung einer übertragenden Sanierung.

Zu den 11,9 Mio. Euro addieren sich weitere 12,49 Mio. Euro, so dass sich daraus für ihn eine Gesamtvergütung von 24.395 Mio. Euro + Mehrwertsteuer und 799.037,86 Euro Auslagen-Erstattung ergibt – also mehr als 25 Mio. Euro. Am 01. März 2019 entschied das Amtsgericht Charlottenburg laut Veröffentlichung vom 04. März 2019, dass es Lucas Flöther gestattet wird, die genannten Summen aus der Insolvenz-Masse der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG zu entnehmen. Wichtig für Gläubiger: Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig; Gläubiger haben das Recht, binnen 14 Tagen Beschwerde beim genannten Gericht einzulegen. Kleiner Wermutstropfen: Laut Beschluss steht Gläubigern nur dann ein Beschwerderecht zu, wenn die Summe des Beschwerdegegenstands (Forderung oder Erstattungsanspruch) 200 Euro übersteigt. Quelle: AG Berlin-Charlottenburg / DMM