Am besten auf Geschäftreisen in muslimische Länder verzichten...

... jedenfalls während des Ramadans. Der islamische Fastenmonat dauert 2018 vom 17. Mai bis voraussichtlich zum 14. Juni. Für Firmenreisende, die dennoch in dieser Zeit z.B. nach Saudiarabien müssen, sind folgende Tipps gedacht.

In den meisten muslimischen Ländern wird es als Unhöflichkeit angesehen, wenn Nicht-Muslime (Ungläubige laut Koran, darunter auch Christen) während der Fastenstunden (also während des Tageslichts) essen, trinken oder rauchen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in privaten Autos. In Ländern wie Ägypten ist der Verzicht auf Essen und Trinken in der Öffentlichkeit eher eine Sache der Höflichkeit, in anderen Ländern wie Saudi-Arabien, Jordanien, Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten aber ist die Einhaltung des Fastens in der Öffentlichkeit auch für Nicht-Muslime verpflichtend.

Übrigens: Musline selbst halten sich in keinster Weise an Sitten und Gebräuche in christlichen Ländern. Für sie sind alle Christen Ungläubige, die und deren Gebräuche laut Islam nicht zu beachten sind.

Die meisten Restaurants und Cafés schließen während der Tageslichtstunden, aber die meisten Hotels bieten Zimmerservice und abgeschirmte Bereiche für nicht fastende Besucher.

Ramadan gilt als Zeit der Frömmigkeit, Bescheidenheit und Mäßigung für Muslime auf der ganzen Welt, nicht jedoch für die Hunderttausende von gewaltbereiten Islamisten.

Westliche Reisende sollten in muslimischen Ländern keine auffällige Kleidung tragen. Das gilt besonders für den Besuch von Einkaufszentren, Hotels, Restaurants und den Zelten für das Fastenbrechen am Abend. Die Einkaufszentren der VAE z.B. hängen an den meisten Eingängen ganzjährige „Höflichkeitsregeln“ aus, die Besucher daran erinnern, zurückhaltende Kleidung zu tragen, nicht zu rauchen, zu skaten oder Haustiere und Alkohol ins Einkaufszentrum zu bringen. In der Regel sollten Kleidungsstücke vermieden werden, die durchsichtig, sehr kurz, tief ausgeschnitten oder sehr enganliegend sind, insbesondere Shorts, Miniröcke und ärmellose oder abgeschnittene Oberteile. Umgekehrt beharren viele Islamgläubige in westlichen Ländern darauf, dass ihre Bekleidung, etwa Kopftuch, Ganz- und Teilverschleierung von den Ungläubigen (Christen) zu akzeptieren sind.

Westliche Geschäftsreisende in muslimischen Ländern sollten die kürzeren Bürozeiten respektieren und sich entsprechend anpassen. Es ist am besten, wichtige Besprechungen in den Morgen zu legen, wenn Fastende weniger müde sind...???. Es ist auch wichtig, dass geschäftliche Treffen nicht beim Mittagessen oder Kaffeetrinken stattfinden, was Fastende in Unannehmlichkeiten bringen kann. Während Nicht-Muslime hinter verschlossenen Türen essen und trinken dürfen, sollten sie dies vor ihren fastenden Kollegen vermeiden und dafür in einen anderen Raum gehen. Wenn tagsüber Erfrischungen angeboten werden, gilt es als höflich, sie abzulehnen.  

Unnötige Fahrten innerhalb einer Stunde nach Sonnenuntergang sollten vermieden werden, da der Verkehr und damit auch die Unfallquoten stark zunehmen. Es empfiehlt sich nicht, zu dieser Zeit Reservierungen für das Abendessen vorzunehmen, da die meisten Restaurants damit beschäftigt sind, das Fastenbrechen Iftar vorzubereiten und zu servieren. An vielen Orten ist Live-Musik verboten, Tanzclubs sind geschlossen und Bars verzichten auf Ausschank. Einkaufszentren sind in der Regel am Abend sehr voll, gleichzeitig können touristische Attraktionen während des Ramadans geschlossen sein.

Zur Etikette während des Ramadans gehört es auch, in der Öffentlichkeit keine Zuneigung zu bekunden, keine laute Musik zu hören und und kein Kaugummi zu kauen. Wer zum Fastenbrechen Iftar in ein Restaurant eingeladen wird, sollte weder Alkohol noch Schweinefleisch bestellen. Der beste Rat: Auf egliche Geschäftsreisen in die muslimischen Regionen während des Ramadans verzichten. DMM